Grundsätzlich muss bei einem anstehenden Delisting unterschieden werden:
- Ein Delisting geht von der Börsenaufsicht aus
- Ein Delisting geht von der Aktiengesellschaft aus
Schauen wir noch einmal in die Sachverhalte, die 2018 zum Delisting der Steinhoff Investment führten:
www.sharenet.co.za/v3/...y.php?tdate=20180301070500&seq=3
Hier wird unterstrichen, dass die Aktie der Steinhoff Investment delisted wird, da (zutreffende) Geschäftszahlen nicht pünktlich vorgelegt wurden. Das gleiche Fristversäumnis lag jedoch auch bei
der Steinhoff International Holding vor. Hier hat man jedoch ein Delisting mit der Begründung unterlassen, da die Aktien nicht nur an der JSE, sondern auch in Frankfurt gelistet sind. Ein Delisting der Aktien der Steinhoff International Holding an der JSE würde die an der JSE handelnden Aktionäre benachteiligen, hieß es.
Soweit die Seite der Börsenaufsicht.
Die Steinhoff International Holding selbst hatte wiederholt unterstrichen, dass aus ihrer Sicht ein unverändertes Listing der Aktien wichtig ist.
Mein Fazit: Die Steinhoff International Holding möchte kein Delisting und die Börsenaufsicht hat keinen Grund (mehr) ein Delisting der Steinhoff International Aktien überhaupt in Betracht zu ziehen, da inzwischen die Vorlage der Jahresabschüsse umgesetzt wurde.
Dass trotzdem - wie von Dirty Jack berichtet - eine Regelung zur Informationhandhabung im Falle eines Delistings vereinbart wurde, betrachte ich bei dieser Sachlage als nur rein vorsorglich. Nicht mehr und nicht weniger.