Liest Du eigentlich die Antworten?
a) Wie @Motzer schon geschrieben hat, ist eine Ausgabe neuer Aktien unter dem Nennwert (0,50 Euro) nicht möglich. Das gilt auch für Aktien die durch eine Wandlung entstehen. Grund ist, dass bei der Ausgabe neuer Aktien eine Einzahlung in das Grundkapital (gezeichnetes Kapital) erfolgen muss. Um eine Kapitalerhöhung unter 0,50 Euro pro Aktie durchzuführen müsste erst das Grundkapital herabgesetzt werden. Da das Grundkapital laut untestierter Bilanz noch vollständig vorhanden ist, gibt es dafür IMHO keine Handhabe. Das könnte sich natürlich ändern, wenn es zu weiteren Abschreibungen, z.B. im Rahmen einer Insolvenz kommt.
b) Eine Verwässerung ist erstmal nichts Schlechtes, es hängt von den Bedingungen ab. "Verwässerung" sagt erstmal nur, dass mein prozentualer Anteil an der Firma sinkt. Es sagt nichts über den Wert meiner Aktien aus. Wenn die KE zu einem Kurs erfolgt der gleich oder grösser als der aktuelle Börsenkurs liegt, erhöht sich die Post-Money-Valuation des Unternehmens und damit sollte sich der Kurs an der Börse auch erhöhen. Nur wenn die Anleger glauben, dass das Geld nicht sinnvoll eingesetzt werden kann, sollte es zu einem Kursrückgang kommen.
Bei SNH kann man das Geld aber prima zur Entschuldung verwenden, damit beseitigt man Unsicherheiten und spart Zinsen.
Also wenn jemand für 0,25 Euro Aktien zeichnen will und könnte (siehe a): Super!
Kleine Rechnung:
Nehmen wir an, der Nennwert ist 0,25 und jemand zeichnet 2 Mrd Aktien für 0,25 (Pre-Money) das Stück.
Vor der Kapitalerhöhung
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Pre-Money-Valuation pro Aktie = 0,25 (soviel ist jemand bereit für eine Aktie zu zahlen)
Pre-Money-Valuation des Unternehmens = 0,25 * 4,2 Mrd= 1,05 Mrd.
Nach der Kapitalerhöhung
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Post-Money-Valuation des Unternehmens = 1,05 Mrd + (0,25 * 2 Mrd) (Erhöhung Grundkapital + Kapitalrücklage) = 1,55 Mrd
Post-Money-Valuation pro Aktie = 1,55 Mrd / (4,2 + 2 Mrd) = 0,25
D.h. die Valuation der Aktie hat sich vom aktuellen Kurs bei 0,121 auf 0,25 erhöht.