Vielleicht mal ganz interessant.
Ein schriftlich festgelegtes Recht gibt es in Südafrika erst seit 1652, als die Niederländische Ostindische Kompanie am Kap der Guten Hoffnung Fuss fasste. Die Rechtsprechung der dort lebenden Nomaden beruhte ausschließlich auf mündlicher Überlieferung. Mit der Kompanie kam das Römische Recht, wie es damals in Holland galt, nach Afrika. Obwohl das Land 1806 unter britische Herrschaft kam, wurde das Römisch-Holländische Recht beibehalten und ist noch heute das in Südafrika geltende Recht. Das englische Recht übte jedoch starken Einfluss aus, besonders auf Prozessrecht und Beweisrecht. Bis 1948, als die Nationale Partei die Macht übernahm, spielte der englische Einfluss eine erhebliche Rolle in der südafrikanischen Rechtspflege; sogar Berufungen in letzter Instanz nach London waren möglich.
Quelle; Südafrika Recht.