gibt es nicht mehr. Dazu stand in der 2019-er Bilanz der SIHNV, S. 302 folgendes:
"SFHG 21/22 CPU
Die früheren, von der SFHG ausgegebenen Wandelanleihen 2021 und 2022 wurden durch die von Steenbok Lux FInco 1 SARL gehaltene Fazilität 21/22 ersetzt, unter der zum 30. September 2019 1,8 Milliarden Euro ausstehen. Die 21/22-Fazilität ist durch die SIHPL-CPU besichert, wobei SIHPL für 1,6 Mrd. EUR bürgt, und durch die SFHG 21/22-CPU, wobei die Gesellschaft für den Kapitalbetrag von 1,7 Mrd. EUR bürgt.
Wenn die Gesellschaft ein Mitbürge ist und ihr Mitbürge und ihre Tochtergesellschaft über einen ausreichenden Wert verfügen, um die Verpflichtung aus der Bürgschaft zu tragen, wird diese Bürgschaft direkt von dem Mitbürge anerkannt. Der Betrag, der SIHPL zur Rückzahlung zur Verfügung stehen wird, hängt davon ab, dass SINVH und Steinhoff Africa konzerninterne Darlehen in Höhe von 1,5 Mrd. € an SIHPL zurückzahlen. Im Rahmen einer für die SINVH-Gruppe durchgeführten Sum-of-the-Parts-Berechnung werden die Darlehen von Steinhoff Africa und SINVH als werthaltig angesehen.
Der Veräußerungswert der Vermögenswerte unter der SIHPL-CPU in Verbindung mit den unter der SFHG 21/22-CPU garantierten Vermögenswerten wurde als ausreichend erachtet, um den Wert der unter der 21/22-Fazilität geschuldeten Schulden vollständig zu decken, wobei die Auswirkungen der Rechtsstreitigkeiten und der steuerlichen Ungewissheiten, wie in den Grundlagen für diese Bewertung dargelegt, nicht berücksichtigt wurden. Für diese CPU wurde keine Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die möglichen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten und steuerlichen Unwägbarkeiten wurden bei der Ermittlung des Fehlbetrags für diese CPU nicht berücksichtigt, da eine zuverlässige Schätzung der möglichen Ergebnisse nicht möglich ist.
SFHG 23 CPU
Die zuvor von der SFHG ausgegebenen Wandelanleihen aus dem Jahr 2023 wurden durch die von Steenbok Lux Finco 1 SARL gehaltene 23-Fazilität ersetzt, unter der zum 30. September 2019 1,2 Milliarden Euro ausstehen. Diese Fazilität ist durch die SFHG 23 CPU besichert, wobei die SFHG für den Kapitalbetrag der Fazilität in Höhe von 1,2 Mrd. EUR bürgt. Die Fazilität 21/22 und die Fazilität 23 sind gleichrangig.
Die Gesellschaft hat beim erstmaligen Ansatz dieser CPU eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 689 Mio. € erfolgswirksam erfasst.
Die potenziellen Auswirkungen von Rechtsansprüchen und steuerlichen Unwägbarkeiten wurden bei der Ermittlung des geschätzten Veräußerungserlöses für die zugrunde liegenden Geschäfte nicht berücksichtigt, da eine zuverlässige Schätzung der möglichen Ergebnisse nicht möglich ist."