auch ich bin mir relativ sicher, dass es am Donnerstag noch keinen Beschluss geben wird.
Bei dem Rest stimme ich nicht zu, obwohl ich ein kleines Risiko sehe. Wer den S155 zu Fall bringen will, muss auch in Südafrika überhaupt erst einmal eine Berechtigung zu einem Einspruch haben und da wurden alle auf Kurs gebracht.
Gegebenenfalls wird zukünftig noch Störungen geben, aber mit dem S155 ist dann doch wieder ein wesentlicher Schritt erreicht.
Bezüglich Trevo sollte man nachfolgende DGAP vom 11.08.2021 lesen:
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...oldings-nv/?newsID=1469640
Änderung der Behandlung von Trevo-Forderungen im Rahmen des SIHPL-Vorschlags zu Section 155
Im Rahmen der bevorstehenden Änderungen des SIHPL-Vorschlags nach Section 155 wird SIHPL vorsehen, dass Trevo als nicht-qualifizierter Antragsteller behandelt wird, anstatt wie zuvor vorgeschlagen als Antragsteller im Rahmen des SIHPL-Marktkaufs. SIHPL bestreitet den Anspruch von Trevo und wird ihn auch weiterhin bestreiten. SIHPL erkennt jedoch an, dass die besonderen Umstände, die zu Trevos Forderung geführt haben, Zweifel an der Angemessenheit seiner Behandlung als SIHPL-Marktkauf-Antragsteller aufkommen lassen und seine Neueinstufung als nicht-qualifizierter Antragsteller rechtfertigen.
Unter diesen Umständen hat SIHPL den § 155-Vorschlag dahingehend geändert, dass Trevos Forderung aus der Klasse der SIHPL Market Purchase Claimants gestrichen wird (d.h. einer Klasse von Klägern, denen ein Vergleichsangebot im Sinne des § 155-Vorschlags unterbreitet wird) und dass Trevo gemäß Trevos Vorschlag und erklärter Präferenz als Non-Qualifying Claimant behandelt wird (d.h. eine Partei, die Forderungen gegen SIHPL geltend gemacht hat, die von SIHPL bestritten wurden, und der kein Vergleichsangebot im Sinne des Vorschlags unterbreitet wird).
Steinhoff ist der Ansicht, dass dieser Ansatz Trevo die Rechtsposition im Rahmen des §155-Vorschlags entzieht und eine Grundlage für die Einstellung der weiteren Beteiligung von Trevo an dem vor dem High Court in Kapstadt eingereichten Antrag auf einen Gruppenvergleich bildet, dessen Anhörung derzeit auf den 13. August 2021 vertagt ist.
Um Zweifel auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass die angebliche Forderung von Trevo im Rahmen des Vorschlags nach Abschnitt 155 nicht kompromittiert wird und dass die Behandlung von Trevo daher keinen Einfluss auf den Abschluss und die voraussichtliche Genehmigung des Vorschlags nach Abschnitt 155 haben dürfte.
Die Behandlung von Trevo als nicht-qualifizierter Kläger wird zu einer geringfügigen Anpassung des SIHPL/SIHNV-Darlehensscheins von 166 Mio. € auf 164 Mio. € nach unten führen.
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