Zeichnung und Zuteilung der Wertpapiere
Nach Verkündung der Preisspanne werden die Aktien in der Zeichnungsfrist
öffentlich zur Zeichnung angeboten, wobei sich die interessierten potentiellen
Abnehmer verpflichtend dahingehend festlegen, wie viele Aktien sie zu welchem
Maximalpreis erwerben möchten. Dies wird „Zeichnungseinladung“ durch das
Bankenkonsortium an potentielle Erwerber genannt. Die Zeichnung der angebotenen
Aktien ist dabei primär über die am Bankenkonsortium teilnehmenden Banken
(Konsortialbanken) möglich. Allerdings bieten viele Banken auch die Annahme und
Weiterleitung von Zeichnungsaufträgen an. In diesem Fall sammelt die entsprechende
(nicht-Konsortial-) Bank die Aufträge ihrer Kunden und übermittelt diese an eine der Konsortialbanken.
Ist das Interesse größer als die Anzahl der angebotenen Aktien, wird von einer
Überzeichnung gesprochen. In diesem Fall legen die Konsortialbanken fest, ob aus dem
sogenannten Greenshoe, einem Reservepool, noch weitere Aktien ausgeben werden,
und legen die Zuteilung fest, mit der bestimmt wird, welcher Interessent mit welcher
Zuteilungsquote der gezeichneten Aktien bedacht wird. Da insbesondere bei hoher
Überzeichnung der angebotenen Aktien die Konsortialbanken meist bevorzugt die
Aufträge der eigenen Kunden bedienen, ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen
Zeichnung höher, wenn der Zeichnungsauftrag direkt bei einer Konsortialbank gegeben wird.
Für die Zeichnung und Zuteilung von Aktien aus Neuemissionen erheben die Banken oft
zusätzliche Gebühren. Der Bundesgerichtshof hat dabei im Jahr 2003 festgestellt, dass
diese Zeichnungsgebühr durchaus berechtigt ist.[4
Listing & Settlement
Nachdem die Order-Bücher geschlossen wurden, erfolgt die Zuteilung der Aktien und die
endgültige Festlegung des Emissionspreises, sofern dieses nicht bereits vorher geschehen
ist. Dieser Preis muss entsprechend im Wertpapierprospekt nachgetragen werden. Ist dies
geschehen und existiert ein entsprechend abschließend genehmigter Wertpapierprospekt,
so kann der Börsenstart erfolgen. Mit dieser Erstnotierung wird die Aktie erstmals an der
Börse gehandelt, und es wird zum ersten Mal ein Börsenkurs, die sogenannte Erstnotiz,
festgestellt. In der Folge übernimmt eine damit beauftragte Bank, oft der ursprüngliche
Konsortialführer (englisch Lead Manager), die Aufgabe des Designated Sponsors, womit
sie sich verpflichtet, die Aktie stets handelbar zu halten. Durch den Handel fließen dem
Emittenten die Mittel zu, die eine Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
ermöglichen.
de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsengang
Noch mehr für interessierte
de.wikipedia.org/wiki/Emissionspreis