Moin Ser.n,
wie bereits sehr häufig in diesem Forum erwähnt. Aufgrund von "Überlastung" durch Windkraftanlagen aus SH und NDS "verursacht, kommt es zu Abregelung bis zur Abschaltung der Windenergieanlagen.
Aus dem Bericht "Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit - Gesamtes Jahr 2020"
geht hervor, dass:
- Abregelungsmaßnahmen von 6.146 GWh nur von Windenergieanlagen durchgeführt werden und dieses entspricht einer
- Entschädigungszahlung von 761,2 Mio. Euro .
Wir könnten 3% mehr Windstrom bereitstellen wenn die Netze ausgebaut wären oder diesen Strom in "GRÜNEN WASSERSTOFF" speichern. Die Kollegen in Schleswig-Holstein arbeiten an Projekten.
Also Blödsinn, wenn Herr R.Habeck, es "richtig erkannt" hat. Genau im Gegenteil, er hat es nicht erkannt, wo "weggeworfenes" Potenzial zu heben ist. Richtig ist natürlich den Strom direkt zu nutzen, aber der Wind und die Sonne ist unstetig. Es müssten und könnten bereits riesige grüne Strommengen gespeichert werden. Und hier bietet sich grüner Wasserstoff - mit all dessen Verlusten bei der Speicherung - an, ansonsten werden die Windenergieanlagen abgestellt.
Also ist die Aussage teilweise " ... der derzeitige Strom aus erneuerbaren ist noch zu kostbar um ihn in Wasserstoff umzuwandeln. Wie hat er Wasserstoff genannt… Champagner der Energiewende! .." sinnfrei.
Quelle: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/...ublicationFile&v=3
"...
Einspeisemanagement-MaßnahmenIm Jahr 2020 wurden knapp 3 Prozent der Erneuerbaren Energien im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen (EinsMan) abgeregelt. Rechnerisch ist die Quote zwar minimal gesunken, sie liegt aber weiterhin in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Abregelungen im Verhältnis zur Erzeugung aus Erneuerbaren Energien haben sich somit nicht wesentlich verändert.Die absoluten Abregelungsmengen von Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen des Einspeisemanagements (EinsMan) lagen im Jahr 2020 bei 6.146 GWh und sind im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 5 Prozent gesunken (2019: 6.482 GWh). Dieser Rückgang dürfte auf die sukzessive Inbetriebnahme von Netzausbauprojekten in Schleswig-Holstein zurückzuführen sein. Mit rund 67 Prozent der Ausfal-larbeit bleibt Windenergie an Land der am meisten abgeregelte Energieträger, gefolgt von Windenergie auf See mit knapp 29 Prozent. Abgeregelt wurden die Anlagen insbesondere in Schleswig-Holstein (50 Prozent), gefolgt von Niedersachsen (34 Prozent). Auch wenn rund 69 Prozent der EinsMan-Maßnahmen vor allem im Verteilernetz abgeregelt wurden, lag der verursachende Netzengpass zu rund 79 Prozent im Übertragungsnetz bzw. in der Netzebene zwischen Übertragungs- und Verteilernetz.
Die geschätzten EinsMan-Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber beliefen sich im Jahr 2020 auf rund 761,2 Mio. Euro (2019: 709,5 Mio. Euro). Dieser Anstieg von etwa 7% ist auf die verstärkte Abregelung von Offshore-Windenergieanlagen zurückzuführen. Die Entschädigungs-ansprüche werden über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern getragen, allerdings wird ein Teil dieser Kosten durch die Reduktion der ebenfalls vom Netznutzer zu zahlenden EEG-Umlage kompensiert, da abgeregelte Anlagen keine Vergütung oder Marktprämie nach dem EEG erhalten. ... "