18. April 2009 Das Verlustpotential deutscher „Bad Banks“ wird mindestens 200 Milliarden, eher aber 500 Milliarden Euro betragen. Die von der Bundesregierung geplanten Abwicklungsbanken stellen somit ein erhebliches Risiko für den Steuerzahler dar. Ohne die Chance, sich von verlustbedrohten Vermögenswerten zu befreien, könnten allerdings viele Banken in einem Schockzustand bleiben. Das würde die Kreditvergabe an Unternehmen und Konsumenten wegen mangelnder Risikotragfähigkeit stärker einschränken als volkswirtschaftlich wünschenswert. Deshalb wird vor dem vermutlich wegweisenden Treffen zu Bad Banks am kommenden Dienstag im Kanzleramt noch an vielen Strippen gezogen.
Kanzlerin Angela Merkel hat das Thema zur Chefsache gemacht, Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gibt Rätsel auf, die Banken wollen möglichst weitgehende Lösungen zu Lasten des Steuerzahlers. Noch sind vor dem Treffen, an dem neben Merkel und Steinbrück auch Bundesbankpräsident Axel Weber, der Leiter des Bankenrettungsfonds Soffin, Hannes Rehm, sowie Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) teilnehmen werden, einige Fragen offen:
Drückt sich für manche Fachleute zu nebulös aus: Finanzminister Peer Steinbrück
Drückt sich für manche Fachleute zu nebulös aus: Finanzminister Peer Steinbrück
Welche Wertpapiere dürfen Banken in abgespaltene Abwicklungsbanken auslagern? Wie viel Eigenkapital müssen die Banken beziehungsweise ihre Eigentümer an Haftungsmasse für die Altlasten als Mitgift bereitstellen? Gibt es Möglichkeiten, die Alteigner über das jetzt zur Verfügung gestellte Eigenkapital hinaus an späteren Verlusten noch zu beteiligen? Ist nach der Ausstattung der Bad Banks mit Eigenkapital noch genügend Eigenkapital vorhanden, um das vermeintlich zukunftsträchtige Geschäft in den verbleibenden „Good Banks“ fortzuführen und auszuweiten? Wenn nein, wer stellt neues Eigenkapital bereit, um die Risikotragfähigkeit der entschlackten Bankgebilde zu erhöhen?
Kritik an Steinbrücks Plänen
Die Banken wollen naturgemäß möglichst viele Kategorien an Wertpapieren abladen können und dafür künftig möglichst wenig in der Haftung bleiben. Besonders drücken sie hochkomplexe, oft mit Hypotheken besicherte und nach Ausfallrisko zerstückelte Schuldverschreibungen. Berater werfen Steinbrück hinter vorgehaltener Hand vor, Nebelkerzen zu werfen.
Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatte er Ostern gesagt, die Banken sollten zwar mit Staatshilfe entlastet, der Steuerzahler jedoch nicht belastet werden. Steinbrück hatte unterschieden zwischen giftigen und nur vorübergehend illiquiden Wertpapieren wie Staats- und Unternehmensanleihen; nur für letztgenannte Papiere solle es Staatshilfen geben. Dass es so kommt, halten Fachleute aber für unwahrscheinlich.
Steinbrück versuche den Eindruck zu erwecken, dass die in Bad Banks geschobenen Wertpapiere durchaus werthaltig seien, lautet eine Kritik. Bad Banks aber würden deshalb errichtet, weil die Banken mit den Lasten und dem Verständnis der strukturierten Anleihen überfordert seien.
Verluste wohl bis zu dreimal höher
Unverständnis gibt es auch über Zahlen, die offiziell aus dem Bundesfinanzministerium nach außen dringen. Demnach beträgt das Verlustrisiko der Bad Banks 200 Milliarden Euro. Auf diese niedrige Zahl könne man allenfalls dann kommen, wenn man die Wertpapierarten, die in die Bad Banks geschoben werden dürfen, sehr stark einschränke, mahnen Berater in Szenariorechnungen.
Ein Verlustrisiko von 500 bis gar 600 Milliarden Euro erscheine realistischer, heißt es. Die Gefahr bestehe, dass im schlimmsten Fall der Rettungsfonds Soffin - und damit der Steuerzahler - diesen Verlust tragen müsse.
Steinbrück versucht, zumindest in Ansätzen, die Risiken für den Steuerzahler etwas zu begrenzen. Zwar ist geplant, dem Soffin eine bundesrechtliche Holdinganstalt anzugliedern; doch ist nicht geplant, dass der Soffin den Banken schwer verkäufliche Wertpapiere zu einem künstlich hohen Preis abnehmen wird.
Nach den Plänen werden sich die Banken vielmehr aufspalten; die Wertpapiere bleiben zum Buchwert bewertet, die Bad Banks rücken unter die Soffin-Holding, bekommen aber aus der bisherigen Gesamtbank Eigenkapital. Dieses Eigenkapital steht als Haftungsmasse für künftige Verluste bereit. Die Verluste werden über die Zeit gestreckt, weil die Wertpapiere nicht mehr zum abwertungsbedrohten Marktwert bilanziert werden müssen.
Verluste könnten erst in zehn Jahren deutlich werden
Die große Frage ist, was passiert, wenn das Eigenkapital einer Bad Bank aufgezehrt ist, weil die Verluste überhandnehmen? Dies dürfte allerdings in vielen Fällen erst bei Endfälligkeit der kritischen Wertpapiere, zum Teil erst in zehn Jahren, sichtbar werden.
Deshalb besteht eine Stellschraube darin, ob man erlauben soll, dass die Bad Banks Anstalten in der Anstalt Soffin sind; für eine sogenannte AIDA bräuchte zum Beispiel die West LB für ihre 87 Milliarden Euro an Wertpapieren, die sie dorthin auslagern möchte, nicht 3,5 Milliarden Euro Eigenkapital wie nach dem Kreditwesengesetz, sondern nur 0,5 Milliarden Euro. Je weniger Eigenkapital aber in der Bad Bank steckt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Soffin und damit letztlich der Bundeshaushalt die Verluste ausgleichen muss.
Steinbrück erscheint aber entschlossen, zumindest die Eigentümer der Landesbanken, die Sparkassen und Bundesländer, nicht aus der Haftung für weitere über das Eigenkapital hinausgehende Verluste zu entlassen.