III. ERÖRTERUNG UND FESTSTELLUNGEN DER KOMMISSION
Abschnitt 19(b)(2)(C) des Gesetzes50 weist die Kommission an, eine vorgeschlagene
Regeländerung einer Selbstregulierungsorganisation zu genehmigen, wenn sie feststellt, dass die vorgeschlagene Regeländerung mit den Anforderungen des Gesetzes und den für diese Organisation geltenden Regeln und Vorschriften die für eine solche Organisation gelten. Nach sorgfältiger Prüfung stellt die Kommission fest, dass die vorgeschlagene Regeländerung mit den Anforderungen des Gesetzes und den für NSCC geltenden Regeln und den für NSCC geltenden Regeln und Vorschriften entspricht. Insbesondere stellt die Kommission fest, dass die
Vorgeschlagene Regeländerung im Einklang mit Abschnitt 17A(b)(3)(F)51 des Gesetzes und Regel
17Ad-22(e)(7) 52 des Gesetzes steht.
A. Vereinbarkeit mit Abschnitt 17A(b)(3)(F) des Gesetzes
Abschnitt 17A(b)(3)(F)53 des Gesetzes verlangt unter anderem, dass die Regeln einer Clearingstelle wie NSCC einer Clearingstelle wie NSCC unter anderem dazu dienen, die prompte und korrekte
und Abrechnung von Wertpapiertransaktionen zu fördern und den Schutz von
Wertpapiere und Gelder, die sich im Gewahrsam oder unter der Kontrolle der Clearingstelle befinden oder für die für die sie verantwortlich ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regeländerung mit Abschnitt 17A(b)(3)(F) des Gesetzes aus den unten genannten Gründen vereinbar ist.
Wie oben in Abschnitt II.B beschrieben, kann NSCC plötzlichen Liquiditätsengpässen ausgesetzt sein, wenn
--------Fußnoten:
50 15 U.S.C. 78s(b)(2)(C).
51 15 U.S.C. 78q-1(b)(3)(F).
52 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7)(i) und (ii).
53 15 U.S.C. 78q-1(b)(3)(F).
------------
an jedem Geschäftstag, insbesondere während volatiler Marktbedingungen, die nicht mit dem Verfall von Optionen zusammenhängen können.
Verfall von Optionen sein können. Als CCP ist es zwingend erforderlich, dass die NSCC über angemessene Ressourcen unterhält, um den Liquiditätsbedarf zu decken, der sich aus ihren Abwicklungsverpflichtungen ergibt, auch im einem Ausfall eines Mitglieds. Allerdings kann NSCC derzeit nur zusätzliche Liquiditätseinlagen während der monatlichen Verfallsperioden von Optionen entgegennehmen.
Wie oben in Abschnitt II.C.1 beschrieben, soll die Vorgeschlagene Regeländerung NSCC die Möglichkeit geben, schnell auf plötzliche Liquiditätsengpässe zu reagieren, die unabhängig vom Zeitpunkt auftreten können, indem sie Liquiditätseinlagen auf Basis einer täglichen Berechnung zu reagieren, anstatt nur auf die nur auf die monatliche Optionsverfallsperiode beschränkt. Die Fähigkeit zur Berechnung und Einziehung Liquiditätseinlagen auf täglicher Basis zu berechnen und einzuziehen, sollte NSCC helfen ihre täglichen Liquiditätsrisiken auf der Grundlage der tatsächlichen Aktivitäten der Mitglieder genauer zu steuern.
Darüber hinaus würde der Vorschlag es der NSCC ermöglichen, die Höhe der ergänzenden
Liquiditätseinlagen auf der Grundlage der tatsächlichen Aktivität der Mitglieder zu bestimmen, was zu präziseren und
Dies würde zu präziseren und möglicherweise niedrigeren Gebühren für die Mitglieder führen, als dies bei der derzeitigen Methodik der Fall ist,
die Schätzungen auf der Grundlage eines Rückblicks verwendet und gelegentlich dazu führen kann, dass die NSCC mehr Mittel einzieht, als zur Deckung ihres Risikos erforderlich sind.
Wie oben in Abschnitt II.C.3 beschrieben, bietet der Vorschlag der NSCC
zusätzliche Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Einziehungen. Erstens, die Einführung
Erstens sollte die Einführung der obligatorischen untertägigen zusätzlichen Liquiditätsabrufe am ersten Geschäftstag der
Verfallszeitraums der monatlichen Optionen sollte NSCC helfen, die potenziellen
Liquiditätsrisiken, die sich aus der Abwicklungsaktivität von Optionen ergeben können
es ihr ermöglicht, den Einzug von zusätzlichen Liquiditätseinlagen an diesem Tag zu beschleunigen, anstatt auf den vorgeschlagenen täglichen Einzug zu warten im Gegensatz zum Warten auf den vorgeschlagenen täglichen Einzug, der am Morgen des am folgenden Geschäftstag. Zweitens, die vorgeschlagenen diskretionären untertägigen zusätzlichen
Liquiditätsabrufe sollten zusätzliche zusätzliche Liquiditätseinlagen von Mitgliedern sammeln
deren Aktivität außerhalb der monatlichen Optionsverfallszeiträume einen plötzlichen
einen plötzlichen Anstieg des Liquiditätsbedarfs von NSCC auf Übernachtbasis verursachen können. Außerdem, wie oben beschrieben in Abschnitt II.C.3 beschrieben, wird die vorgeschlagene alternative anteilige Berechnung, die NSCC unter bestimmten Umständen anwenden kann
die NSCC unter bestimmten Umständen anwenden kann, die Flexibilität, den Gesamtbetrag zu bestimmen an einem Geschäftstag zu bestimmen und gleichzeitig weiterhin ausreichend Liquidität zu sammeln, um die Liquidität zu sammeln, um die Abwicklung am Tagesende abzuschließen, falls der Provider mit der größten Zahlungsverpflichtung ausfällt.
Darüber hinaus würden, wie in Abschnitt II.C.4 beschrieben, die vorgeschlagenen klarstellenden
wie oben in Abschnitt II C.4 beschrieben, würden die vorgeschlagenen klarstellenden Änderungen die Rechte und Pflichten sowohl von NSCC als auch ihrer Mitglieder gemäß den
Regeln transparenter und einfacher zu verstehen. Eine klarere Regelung unterstützt die Fähigkeit der Mitglieder, ihre Anforderungen an die Hinterlegung zusätzlicher Liquidität zu erfüllen und zu verstehen, wie NSCC solche Einlagen behandeln wird, und die Liquidität, die NSCC durch zusätzliche Die Liquidität, die NSCC durch zusätzliche Liquiditätseinlagen zur Verfügung gestellt wird, würde es ihr ermöglichen, die Tagesendabrechnung abzuschließen, falls der
Provider mit der größten Zahlungsverpflichtung ausfällt.
Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regeländerung die vorgeschlagene Regeländerung so konzipiert ist, dass sie NSCC in die Lage versetzt, potenzielle plötzliche Liquiditätsengpässe, die auf täglicher Basis. Die tägliche Berechnung und Erhebung zusätzlicher Liquiditätseinlagen sollte NSCC in die Lage versetzen, diese Liquiditätsengpässe effektiv abzudecken, und sollte NSCC helfen
sicherstellen, dass sie die Abwicklung für alle ihre Mitglieder abschließen kann, falls ein Mitglied ausfällt, was nach Ansicht der Kommission die prompte und korrekte Abrechnung und
Abrechnung von Wertpapiertransaktionen zu fördern. Darüber hinaus ist die Kommission der Ansicht, dass die Verbesserung der
Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass die Verbesserung der Fähigkeit der NSCC, die Abrechnung im Falle des Ausfalls eines Mitglieds abzuschließen, dazu beitragen sollte
das Potenzial für eine gegenseitige Verlustübertragung unter den nicht ausfallenden Mitgliedern und
potenzielle Auswirkungen auf das Finanzsystem im Allgemeinen zu vermeiden, was im Einklang mit der Sicherstellung der
Dies steht im Einklang mit der Sicherung von Wertpapieren und Geldern, die sich in ihrem Gewahrsam oder unter ihrer Kontrolle befinden. Dementsprechend ist die
Kommission, dass die in der vorgeschlagenen Regeländerung vorgeschlagenen Änderungen im Einklang stehen mit
Abschnitt 17A(b)(3)(F) des Gesetzes.54
B. Übereinstimmung mit Rule 17Ad-22(e)(7)(i) und (ii)
Die Kommission ist der Ansicht, dass die in der vorgeschlagenen Regeländerung vorgeschlagenen Änderungen
Regel 17Ad-22(e)(7)(i) und (ii), die jeweils im Rahmen des Acts veröffentlicht wurden,55 aus den
Gründe, die im Folgenden beschrieben werden.
Regel 17Ad-22(e)(7)(i) des Gesetzes verlangt, dass eine erfasste Clearingstelle
schriftliche Richtlinien und Verfahren einführen, umsetzen, aufrechterhalten und durchsetzen, die
die darauf ausgelegt sind, mindestens ausreichende liquide Mittel in allen relevanten Währungen vorzuhalten
um eine taggleiche und ggf. untertägige und mehrtägige Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen
und gegebenenfalls untertägige und mehrtägige Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen mit einem hohen Maß an Vertrauen unter einem breiten Spektrum von vorhersehbaren Stressszenarien
Szenarien, die unter anderem den Ausfall der Teilnehmerfamilie einschließen, die
die größte aggregierte Zahlungsverpflichtung für die abgedeckte Clearingstelle erzeugen würde
unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen.56
Regel 17Ad-22(e)(7)(ii) gemäß dem Gesetz verlangt, dass eine gedeckte Clearing-Agentur schriftliche Richtlinien und Verfahren einrichtet, implementiert, aufrechterhält und durchsetzt
Richtlinien und Verfahren einführen, die in angemessener Weise dafür ausgelegt sind, qualifizierte liquide Mittel in ausreichender Höhe zu halten
--------Fußnoten:
54 15 U.S.C. 78q-1(b)(3)(F).
55 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7)(i) und (ii).
56 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7)(i).
--------------
um die Mindestanforderung an die Liquiditätsressourcen gemäß Rule 17Ad-22(e)(7)(i) in jeder relevanten Währung zu erfüllen relevanten Währung, für die die abgedeckte Clearingstelle Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Clearingmitgliedern hat.57
Wie oben in den Abschnitten II.C.1 und 2 beschrieben, würde die vorgeschlagene Regeländerung
dazu beitragen, die Fähigkeit von NSCC zu stärken, ausreichende liquide Mittel für den Abschluss der Tagesendabrechnung im Falle des Ausfalls eines Mitglieds aufrechtzuerhalten, indem NSCC die Möglichkeit erhält, zu berechnen und die Berechnung und gegebenenfalls die Einziehung zusätzlicher Liquiditätseinlagen an jedem Geschäftstag oder auf untertägig, von denjenigen Mitgliedern, die an diesem Tag die größten Liquiditätsrisiken für NSCC darstellen
diesem Tag darstellen. Diese Mittel würden der NSCC zur Verfügung stehen, um die Tagesendabrechnung abzuschließen im Falle des Ausfalls eines Mitglieds. Darüber hinaus hat die Kommission die von NSCC vorgelegten Ergebnisse der Auswirkungsstudie geprüft und berücksichtigt, in der der Vorschlag mit dem den beobachteten regulatorischen Liquiditätsbedarf und die verfügbaren qualifizierten liquiden Ressourcen der NSCC
im Zeitraum von 2016 bis 2020, um sowohl die pro-forma als auch die hypothetischen
Auswirkungen des Vorschlags unter verschiedenen Liquiditätsszenarien,58 und stellt fest, dass diese Ergebnisse dass diese Ergebnisse im Allgemeinen darauf hindeuten, dass der Vorschlag es der NSCC weiterhin ermöglichen würde, ihre aufsichtsrechtlichen Liquiditätsverpflichtungen zu erfüllen.
Darüber hinaus sind Einlagen, die zur Erfüllung zusätzlicher Liquiditätseinlageverpflichtungen getätigt werden Einlagen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Hinterlegung zusätzlicher Liquidität getätigt werden, müssen derzeit und auch in Zukunft als Bareinlagen getätigt werden, die
Diese werden von NSCC weiterhin entweder auf ihrem Bareinlagenkonto bei der Federal Reserve gehalten
-----------Fußnoten:
57 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7)(ii). Für die Zwecke von Rule 17Ad-22(e)(7)(ii),
werden "qualifizierte liquide Mittel" in Rule 17Ad-22(a)(14) definiert und umfassen unter anderem
teilweise Barmittel, die entweder bei der emittierenden Zentralbank oder bei kreditwürdigen Geschäftsbanken
Geschäftsbanken. 17 CFR 240.17Ad-22(a)(14).
58 Siehe supra note 32 und begleitender Text.
--------------
Bank of New York, bei einer kreditwürdigen Geschäftsbank, oder in anderen Anlagen gemäß
gemäß NSCC's Clearing Agency Investment Policy.59
Daher würden zusätzliche LiquiditätsEinlagen weiterhin als qualifizierte liquide Mittel im Sinne von Rule 17Ad-22(a)(14),60 und würden die Fähigkeit der NSCC unterstützen, qualifizierte liquide Mittel zu halten zu halten, die ausreichen, um die Mindestanforderung an die Liquiditätsressourcen gemäß Rule 17Ad22(e)(7)(i) zu erfüllen,61 wie in Rule 17Ad-22(e)(7)(ii) gefordert.62
Dementsprechend stellt die Kommission fest, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen
der vorgeschlagenen Änderungen an den zusätzlichen Liquiditätshinterlegungsanforderungen der NSCC mit mit Rule 17Ad-22(e)(7)(i) und (ii) des Acts übereinstimmt.63
IV. AUFFORDERUNG ZUR ABGABE VON STELLUNGNAHMEN
Interessierte Personen werden gebeten, schriftliche Daten, Ansichten und Argumente einzureichen
einschließlich der Frage, ob die vorgeschlagene Regeländerung in der durch
Partial Amendment No. 1, mit dem Gesetz vereinbar ist. Kommentare können wie folgt eingereicht werden eine der folgenden Methoden eingereicht werden:
Elektronische Kommentare: Verwenden Sie das Internet-Kommentarformular der Kommission
59 Siehe Securities Exchange Act Release Nos. 79528 (December 12, 2016), 81 Fed.
Reg. 91232 (December 16, 2016) (File Nos. SR-DTC-2016-007, SR-FICC-2016-
005, SR-NSCC-2016-003); 84949 (Dezember 21, 2018), 83 Fed. Reg. 67779
(31. Dezember 2018) (File Nos. SR-DTC-2018-012, SR-FICC-2018-014, SRNSCC-2018-013).
60 17 CFR 240.17Ad-22(a)(14).
61 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7)(i).
62 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7)(ii).
63 17 CFR 240.17Ad-22(e)(7).
22
(www.sec.gov/rules/sro.shtml); oder
Senden Sie eine E-Mail an rule-comments@sec.gov. Bitte geben Sie das Aktenzeichen
SR-NSCC-2021-002 in die Betreffzeile ein.
Papier-Kommentare:
Senden Sie Papierkommentare in dreifacher Ausfertigung an Secretary, Securities and Exchange
Commission, 100 F Street, NE, Washington, DC 20549.
Alle Einreichungen sollten sich auf das Aktenzeichen SR-NSCC-2021-002 beziehen. Diese Dateinummer
sollte in der Betreffzeile angegeben werden, wenn eine E-Mail verwendet wird. Um der Kommission die Bearbeitung
um die Kommission bei der Bearbeitung und Überprüfung Ihrer Kommentare zu unterstützen, verwenden Sie bitte nur eine Methode. Die
Kommission wird alle Kommentare auf der Internet-Website der Kommission veröffentlichen
(www.sec.gov/rules/sro.shtml). Kopien der Einreichung, aller nachfolgenden
Änderungen, alle schriftlichen Erklärungen in Bezug auf die vorgeschlagene Regeländerung, die bei der Kommission eingereicht werden der Kommission eingereicht werden, sowie alle schriftlichen Mitteilungen in Bezug auf die vorgeschlagene Regeländerung zwischen der Kommission und einer Person in Bezug auf die vorgeschlagene Regeländerung, mit Ausnahme derjenigen, die
der Öffentlichkeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von 5 U.S.C. 552 vorenthalten werden, werden für Website eingesehen und ausgedruckt werden können, im Public Reference Room der Kommission, 100 F Street, NE, Washington, DC 20549 an offiziellen Arbeitstagen zwischen 10:00 und 15:00 Uhr zur Einsichtnahme und zum Ausdrucken zur Verfügung.
und 15:00 Uhr zur Verfügung. Kopien der Einreichung können auch am
Hauptgeschäftsstelle der NSCC und auf der Website der DTCC (dtcc.com/legal/sec-rulefilings.aspx) zur Einsichtnahme und zum Kopieren bereit. Alle eingegangenen Kommentare werden ohne Änderungen veröffentlicht. Personen, die
Personen, die Kommentare einreichen, werden darauf hingewiesen, dass wir personenbezogene Daten nicht schwärzen oder
aus den Kommentaren nicht bearbeiten. Sie sollten nur Informationen einreichen, die Sie der
öffentlich zugänglich machen möchten. Alle Einreichungen sollten sich auf das Aktenzeichen SR-NSCC-2021-002 und
23
sollten am oder vor dem [Datum 21 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register] eingereicht werden.
Register] eingereicht werden.
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