Zulassungsfolgepflichten: Berlin Hyp AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 18.02.2014 13:30 von DGAP - Aufrufe: 101

Berlin Hyp AG / Drittstaatveröffentlichung nach § 30e Abs. 1, Nr.3 WpHG 18.02.2014 13:29 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 3 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Berlin Hyp AG hat folgende Anleihe begeben : Bezeichnung: Inhaberschuldverschreibung 2014/2016 Serie 83 ISIN: DE000BHY1539 Nominalbetrag: EUR 60.000.000,00 Zinstermin: 05.05. vierteljährlich Zinslaufbeginn: 05.02.2014 Verzinsung: 3 Monats-Euribor + 0,25 % p.a. Endfälligkeit: 05.02.2016 Bezeichnung: Inhaberschuldverschreibung 2014/2026 Serie 84 ISIN: DE000BHY1554 Nominalbetrag: EUR 25.000.000,00 Zinstermin: 13.02. jährlich Zinslaufbeginn: 13.02.2014 Verzinsung: 2,5 % p.a. Endfälligkeit: 13.02.2026 18.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Berlin Hyp AG Budapester Straße 1 10787 Berlin Deutschland Internet: www.berlinhyp.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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