Zulassungsfolgepflichten: Bayer Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Montag, 27.07.2015 10:25 von DGAP - Aufrufe: 448

Bayer Aktiengesellschaft / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 27.07.2015 10:21 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung eine Mitteilung gemäß § 30e Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 30e Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung: Die Bayer Aktiengesellschaft emittierte am 2. April 2015 nachrangige Schuldverschreibungen mit folgender Ausstattung:
 Gesamtnennbetrag:                   EUR 1.300.000.000
 Ausgabepreis:                       EUR 1.000,- je Teilschuldverschreibung.
 Emissionspreis:                     99,499 %
 Verzinsung:                         2,375 % p.a. - Reset ab 2022 alle 5
                                     Jahre
 Rückzahlungspreis bei               100 % des Nennbetrags
 Endfälligkeit:
 Endfälligkeit:                      2. April 2075
 Börsenzulassung:                    Luxemburger Börse - Regulierter Markt
 ISIN:                               DE000A14J611
 WKN:                                A14J61
 
 
Leverkusen, den 27. Juli 2015 Bayer Aktiengesellschaft 27.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Bayer Aktiengesellschaft Kaiser-Wilhelm-Allee 1 51373 Leverkusen Deutschland Internet: www.bayer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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