DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 04.10.2021 / 16:52 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, den 4.10.2021 Im Zeitraum vom 27. September 2021 bis einschließlich 1. Oktober 2021 hat die Allianz SE insgesamt 487.578 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 17. August 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 27.09.2021 93.600 195,6592 28.09.2021 112.121 195,8594 29.09.2021 92.300 195,4601 30.09.2021 96.257 195,1248 01.10.2021 93.300 194,6544
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 18. August 2021 bis einschließlich 1. Oktober 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.947.162 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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