DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 30.08.2021 / 11:50 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, den 30.08.2021 Im Zeitraum vom 23. August 2021 bis einschließlich 27. August 2021 hat die Allianz SE insgesamt 356.760 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 17. August 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 23.08.2021 68.302 199,6056 24.08.2021 67.590 200,2959 25.08.2021 70.019 200,8379 26.08.2021 82.649 199,2341 27.08.2021 68.200 198,2007 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 18. August 2021 bis einschließlich 27. August 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 565.553 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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