DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 29.03.2022 / 14:21 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. München, den 29.03.2022 Im Zeitraum vom 21. Maerz 2022 bis einschließlich 25. Maerz 2022 hat die Allianz SE insgesamt 373.620 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 07. Maerz 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 21.03.2022 88.157 213,3433 22.03.2022 38.718 215,4350 23.03.2022 113.754 213,7769 24.03.2022 132.991 212,7363 25.03.2022 0 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 8. Maerz 2022 bis einschließlich 25. Maerz 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 935.875 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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