STUTTGART (dpa-AFX) - Ein Zahnarzt aus Stuttgart hat eine Bewerberin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt - und muss nun mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Eine Klage auf Entschädigung werde in den nächsten Tagen eingereicht, sagte Rechtsanwalt Bülent Döger am Donnerstag. Der Jurist beruft sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Demnach bekam die Frau auf ihre Bewerbung als Zahnarzthelferin die Antwort: "Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können." Der Zahnarzt entschuldigt sich dafür nun auf seiner Internetseite: "Ich habe eine Bewerberin für die Arbeitsstelle mit einer unzureichenden und völlig falschen Formulierung abgewiesen"./lan/DP/fbr
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