BERLIN (dpa-AFX) - Googles Videoplattform Youtube
Am Montagabend war bekanntgeworden, dass das Kölner Landgericht eine Eil-Entscheidung konkret zu zwei gelöschten Clips erlassen hatte. Youtube hatte demnach zu Unrecht diese beiden Clips gelöscht. Das Gericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion zwei einstweilige Verfügungen gegen die Plattform, die zum Konzern Google (Alphabet A Aktie) gehört.
Youtube habe den Kanal-Betreibern nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er Youtube zugestellt worden sei. Youtube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. Dann würde die Zivilkammer des Landgerichts über die Sache verhandeln. Youtube äußerte sich auf Nachfrage am Dienstag nicht zu juristischen Fragen.
Die Internetaktion #allesaufdentisch, an der sich auch Schauspieler Volker Bruch beteiligt hat, wurde Ende September gestartet. In vielen Videos, die im Netz hochgeladen wurden, werden unter anderem die Corona-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisiert. Kritiker werfen den Machern vor, verschwörungsideologische Erzählungen zu bedienen.
Die Videoaktion erinnert an eine Aktion, die Monate davor Aufsehen erregt hatte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem Coronavirus kritisiert. Die Aktion hatte kontroverse Reaktionen hervorgerufen - manche warfen der Gruppe vor, das Coronavirus zu verharmlosen. Mehrere Teilnehmer distanzierten sich später./rin/DP/men
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