KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Suchmaschinen-Betreiber Yahoo ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht gescheitert, mit dem Presseverleger für die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte Geld verlangen können. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage als unzulässig ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Richter trafen allerdings noch keine Entscheidung in der Sache. Es sei Yahoo zumutbar, sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden.
Das sei insbesondere "angesichts der Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit der angegriffenen Rechtsnormen" vor einer Beurteilung durch die Verfassungsrichter angezeigt, hieß es. Seit August 2013 können Verlage für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr erheben. Ausgenommen sind nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" (sogenannte Snippets). Yahoo sieht dadurch die Informations- und Pressefreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2136/14)/sem/DP/enl
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