KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie endgültig ist der Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal (PayPal Aktie)? Er könnte nur vorläufig sein, deuteten die deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) bei der mündlichen Verhandlung zu den Auswirkungen auf den Kaufpreisanspruch am Mittwoch in Karlsruhe an. Fraglich sei, warum das Gewährleistungsrecht nicht in einem Prozess geprüft werden könne, so die Richter. Dies würde bedeuten, dass Kunden im Käuferschutz-Fall zwar zunächst ihr Geld bekommen, der Verkäufer im Streitfall dann aber dagegen vor Gericht ziehen könnte. Der BGH will sein Urteil um 14.00 Uhr sprechen.
Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen zogen in zwei Verfahren Verkäufer vor Gericht (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t)./skf/DP/zb
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