Ein LKW von UPS.
Mittwoch, 15.05.2019 14:00 von | Aufrufe: 475

WDH: Paketzusteller-Verband kritisiert pauschale Verurteilung

Ein LKW von UPS. © WendellandCarolyn / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images https://www.gettyimages.de/

(Die Überschrift wurde neu formuliert.)

BERLIN (dpa-AFX) - In den Plänen der Koalition zum besseren Schutz von Paketboten sieht der Zusteller-Verband eine pauschale Verurteilung der Branche. Die "pauschale mediale und politische Verurteilung der Kurier-, Express- und Paketbranche" sei "bedauernswert", teilte der Vorsitzende des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK), Marten Bosselmann, am Mittwoch mit.

Vorschnell gehen laut Bosselmann viele Menschen grundsätzlich davon aus, dass Unternehmen, die Paketzusteller beschäftigen, gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. Dass das nicht stimme, hätten etwa die Zollkontrollen Anfang Februar gezeigt. Die Fahnder hätten fast 13 000 Fahrer befragt, anschließend seien aber nur vergleichsweise wenige Verfahren eingeleitet worden: "In aller Deutlichkeit: Jeder Verstoß ist einer zu viel - jedoch sollte bei einem Anteil von 0,2 Prozent der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden."

Die Spitzen der großen Koalition hatten sich auf einen Gesetzesplan geeinigt, der Paketboten besser vor Ausbeutung schützen soll. Nach dem Prinzip der Nachunternehmerhaftung sollen die Versandunternehmen verpflichtet werden, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen./juc/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

38,33
+0,47%
Deutsche Post AG Realtime-Chart
United Parcel Service SE B Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Post Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.