Eine Beraterin in einem Gespräch (Symbolbild).
Donnerstag, 02.06.2022 15:59 von | Aufrufe: 3346

WDH: Länder wollen Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden

Eine Beraterin in einem Gespräch (Symbolbild). © Szepy / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

(Wiederholung mit Präzisierung: Antrag nur aus Baden-Württemberg, Sachsen unterstützt, im 3. Satz.)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesländer haben sich für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Teilnehmerkreisen der Ministerpräsidentenkonferenz erfuhr, soll der Bund nun bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten. Die Regierungschefs stimmten dem Antrag von Baden-Württemberg, der von Sachsen unterstützt wurde, demnach ohne Aussprache zu. Zuvor hatten die Justizminister bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung verfassungsrechtlich durchaus möglich ist./hot/dh/ctt/DP/men


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Allianz SE
HS36U3
Ask: 2,42
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HG9ZM4
Ask: 5,46
Hebel: 5,87
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS36U3,HG9ZM4,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

265,50
+1,07%
Allianz SE Chart
Assicurazioni Generali SpA Realtime-Chart
230,40
+1,19%
Hannover Rück SE Chart
413,50
-2,29%
Munich Re AG Chart
71,30
+2,22%
Talanx AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Allianz SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.