21.06.23, London, Vereinigtes Königreich. Annalena Baerbock, deutsche Bundesaußenministerin, spricht am ersten Tag der Ukraine Recovery Conference (URC).
Dienstag, 21.09.2021 21:17 von | Aufrufe: 339

WAHL/Baerbock: Bei Vermögensteuer sollte Betriebsvermögen verschont werden

21.06.23, London, Vereinigtes Königreich. Annalena Baerbock, deutsche Bundesaußenministerin, spricht am ersten Tag der Ukraine Recovery Conference (URC). ©Foreign, Commonwealth & Development Office https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

STUTTGART (dpa-AFX) - Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock will im Fall eines Wahlsiegs bei der geplanten Einführung der Vermögensteuer Rücksicht auf Betriebsvermögen nehmen. Ihr Vorschlag sei, nach der Wahl mit den Ländern darüber zu sprechen, wie man eine Vermögensteuer wieder einführen könne - "ja, mit Blick darauf, dass Unternehmen nicht so belastet werden, dass es in ihre Betriebsvermögen reingeht", sagte Baerbock am Dienstagabend bei einer Fragerunde von "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten". "Das ist eine dicke, dicke Nuss, die man lösen muss." Doch an der Vermögensteuer gehe kein Weg vorbei, weil der Bund finanziell dabei helfen müsse, dass Schülerinnen und Schülern in ganz Deutschland dieselben Chancen hätten. "Wir können nicht einfach sagen, wir schauen zu, dass die Schulen immer maroder werden."

Die Vermögensteuer soll laut Grünen-Wahlprogramm für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person gelten und jährlich ein Prozent betragen. Baerbock räumte ein, dass diese Steuer auch bei den Grünen umstritten sei. So sehen manche führende Parteifreunde im wirtschaftsstarken, grün-schwarz regierten Baden-Württemberg die Vermögensteuer äußerst skeptisch.

Zum Beispiel hatte Landesfinanzminister Danyal Bayaz (Grüne) Mitte vergangener Woche bei einer Veranstaltung der "Welt" in Berlin erklärt: "Ich bin zurückhaltend, was eine Vermögensteuer angeht." Als Finanzminister sehe er auch den erheblichen Aufwand, den die Steuerverwaltung dafür treiben müsste. Er sei eher für eine Reform der Erbschaftsteuer mit weniger Ausnahmetatbeständen und einer Möglichkeit zur Tilgung, um keine Investitionen und Arbeitsplätze zu gefährden./hot/DP/jha


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