Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Donnerstag, 01.12.2022 17:21 von | Aufrufe: 1299

Verbraucherzentrale will unzulässige Kreditkarten-Gebühren einklagen

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesverband der Verbraucherzentralen bereitet eine Sammelklage gegen das Unternehmen Invia Flights Germany vor, das mehrere Tourismus-Portale betreibt. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer werden beispielsweise auf fluege.de unzulässige Gebühren beim Einsatz gängiger Kreditkarten erhoben. Die sogenannte Servicegebühr betrage oft mehr als 100 Euro, teilte der Verband am Donnerstag mit.

Der einzige Weg im Buchungsvorgang, um diese Gebühr nicht zahlen zu müssen, seien speziell auf das jeweilige Portal zugeschnittene Kreditkarten oder die Teilnahme an kostenpflichtigen Kundenprogrammen. Mit der angestrebten Sammelklage will der VZBV für Betroffene die Gebühren vom Anbieter zurückholen. Weitere Portale des Anbieters sind billigfluege.de, flug.de und airline-direct.de.

Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht auf eine dpa-Anfrage./ceb/DP/men


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