Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Dienstag, 07.08.2018 15:22 von | Aufrufe: 471

Verbraucherschützer: Ansprüche gegen Ryanair geltend machen

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Reisende, die vom Streik beim Billigflieger Ryanair betroffen sind, sollten unbedingt Entschädigungsansprüche bei ausgefallenen oder stark verspäteten Flügen geltend machen. Dies erklärte die Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Luxemburg, Karin Basenach, am Dienstag in Luxemburg. Das EVZ stelle Musterbriefe zur Verfügung, die "für jede Art von Personalstreiks bei Fluggesellschaften genutzt" werden könnten.

Erst am 18. Juli hatte ein luxemburgisches Gericht zwei Passagieren der Lufthansa (Lufthansa Aktie) Entschädigungen von jeweils 250 Euro zugesprochen. Die Reisenden waren im November 2016 wegen des Streiks bei der Lufthansa mit mehr als drei Stunden Verspätung an ihrem Reiseziel angekommen. Der luxemburgische Richter bezog sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April 2018.

Das höchste EU-Gericht hatte entschieden, Streiks seien nicht automatisch als "außergewöhnlicher Umstand" zu betrachten. Bei Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" müssen Fluggesellschaften die Passagiere nicht entschädigen. Das luxemburgische Urteil sei möglicherweise "eine Antwort" auf die Frage, ob auch Ryanair seine Passagiere entschädigen müsse, sagte Basenach./rtt/DP/tos


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