Vattenfall-Schiedsverfahren gegen die Bundesregierung stockt

Freitag, 16.11.2018 11:28 von Handelsblatt - Aufrufe: 204

Durch den Atomausstieg haben Energieversorger Verluste geschrieben – so auch Vattenfall. Doch das Verfahren um die Schadensersatzforderungen stockt.

Das internationale Schiedsverfahren zur Milliardenklage des Kraftwerksbetreibers Vattenfall gegen die Bundesregierung wegen der wirtschaftlichen Folgen für Atommeiler verzögert sich weiter. Das Wirtschaftsministerium bestätigte am Freitag, dass es zu Wochenbeginn die Ablehnung der drei Mitglieder des eingeschalteten internationale Schiedsgerichts-Tribunals der Weltbankgruppe (ICSID) beantragt hatte.

Auf der Webseite des Gerichts hieß es ergänzend dazu, das Verfahren sei nunmehr entsprechend der Regeln des Gerichts erst einmal ausgesetzt. Letztlich entscheiden über den Antrag wird demnach der Präsident der Weltbank Yim Yong Kim. Wann das geschehen könnte, konnte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage nicht sagen.

Über die jüngste Entwicklung hatte zuerst die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. In dem Fall geht es, wie aus Regierungskreisen bestätigt wurde, um einen Schadenersatz von rund 4,4 Milliarden Euro, den Vattenfall von der Bundesregierung fordert. Dies betrifft Investitionen in die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel, die durch den Atomausstieg Deutschlands nach der Katastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 entwertet wurden.

Das Schiedsverfahren vor dem ICSID wurde im Mai 2012 eingeleitet. Das dreiköpfige Tribunal besteht aus einem Niederländer, einem US-Amerikaner und einem Briten. Im September hatte sich das Tribunal formell für zuständig erklärt, nachdem die Bundesregierung dies zuvor bezweifelt hatte.

Der Kläger Vattenfall wollte die jüngste Entwicklung inhaltlich nicht kommentieren. „Vattenfall äußert sich grundsätzlich nicht zum laufenden Schiedsverfahren“, sagte eine Firmensprecherin. Sie fügte aber hinzu: „Nicht nur wir selbst, sondern auch sonstige Beteiligte haben (...) aber das Schiedsgericht seit Beginn des Verfahrens als überaus sorgfältig, unparteiisch und professionell wahrgenommen“.

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