BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) laut einem Urteil Einsicht in Unterlagen in Zusammenhang mit dem VW
Die Umwelthilfe hatte nach eigenen Angaben im Februar 2016 Einsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt, die das Ministerium ablehnte. Diese "Transparenzblockade" sei zu Recht gescheitert, sagte Anwalt Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertrat. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage am Freitag zunächst nicht./sam/ju/DP/jha
Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz | ||
VM82QY
| Ask: 0,62 | Hebel: 18,85 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VM4U2S
| Ask: 1,65 | Hebel: 7,11 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.