Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild)
Donnerstag, 21.01.2021 10:10 von | Aufrufe: 212

Urheberrecht: Google und Frankreichs Verleger legen Grundlinien fest

Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild) © BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

PARIS (dpa-AFX) - Im Streit um Urheberrechte haben der Internetgigant Google (Alphabet A Aktie) und französische Verleger gemeinsame Kriterien für die Vergütung festgelegt. Ein entsprechendes Abkommen sei unterzeichnet worden, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Google und dem Verlegerverband L'Alliance de la presse d'information général am Donnerstag. Demnach soll Google nun einzelne Verträge aushandeln, die sich auf die festgelegten Linien stützen. Die Vergütung solle etwa vom täglichen Veröffentlichungsvolumen und dem Umfang monatlicher Internetnutzer bei den Publikationen abhängen.

Der Präsident des Verlegerverbands, Pierre Louette, sprach von einer "wichtigen Etappe". Frankreichs Google-Chef Sébastien Missoffe sah neu eröffnende Perspektiven für die Medienpartner durch das Abkommen. Der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge gilt das Abkommen aber nicht für die gesamte schreibende Presse in Frankreich. Etwa Nachrichtenagenturen und Medien der Gewerkschaft der Magazinpresse seien nicht mitinbegriffen.

Konkret geht es darum, dass Alphabet (Alphabet C Aktie) -Tochter Google den Verlegern Geld für das Anzeigen von Auszügen aus Medieninhalten zahlen soll. Hintergrund des Streits ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen vorzunehmen. Vor dem Pariser Berufungsgericht steckte der Konzern dann im vergangenen Herbst eine Niederlage ein./rbo/DP/mis


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