BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) besteht bei der Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht nicht mehr auf Diesel-Fahrverboten in der Umweltzone, also der Innenstadt. Das sagte der DUH-Anwalt am Dienstag in seinem Plädoyer. Die Organisation zog einen entsprechenden Antrag zurück. Sie verlangt nun, dass bis Ende März 2019 im Berliner Luftreinhalteplan die Notwendigkeit streckenbezogener Fahrverbote enthalten sei muss, damit Schadstoff-Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Das Verwaltungsgericht zog sich zu Beratungen zurück. Es kündigte ein Urteil für 15.00 Uhr an./hoe/brd/DP/edh
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