Ein Richterhammer (Symbolbild).
Freitag, 02.08.2019 07:58 von | Aufrufe: 546

Texas schließt sich Klagen gegen Fusion von T-Mobile und Sprint an

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

NEW YORK (dpa-AFX) - Der Widerstand gegen die Fusion der Telekom-Tochter T-Mobile US mit dem Rivalen Sprint bekommt Verstärkung. Mit Texas schloss sich am Donnerstag ein weiteres Schwergewicht der Allianz (Allianz Aktie) von US-Bundesstaaten an, die gegen den über 26 Milliarden Dollar (Dollarkurs) schweren Zusammenschluss klagen. "Wir heißen Texas' Entschluss willkommen, diese wettbewerbsfeindliche Fusion zu blockieren", verkündete New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James, die das Bündnis anführt.

Dass Texas sich gegen den geplanten Mega-Deal stellt, ist besonders bemerkenswert, da sich damit der erste republikanische Bundesstaat der Initiative anschließt. Insgesamt bemühen sich jetzt schon 14 Bundesstaaten und der Regierungsbezirk Washington, die Fusion zu verhindern. Die Kartellwächter des Justizministeriums hatten den Zusammenschluss der dritt- und viertgrößten US-Mobilfunker in der vergangenen Woche genehmigt - allerdings unter strengen Auflagen./hbr/DP/men


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

21,78
+0,46%
Deutsche Telekom Realtime-Chart
21,60 $
+1,89%
SentinelOne Inc. Chart
46,70
+2,02%
Softbank Group Corp. Realtime-Chart
162,32 $
-1,05%
T-Mobile US Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Telekom Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.