ZÜRICH (dpa-AFX) - Bei Sunrise gibt es weitere Kritik an Teilen des Verwaltungsrats. So forderte die Luxemburger Fondsgesellschaft und Aktionärin Axxion nun in einem Brief, dass die Abwahl von Verwaltungsratspräsident Peter Kurer und Verwaltungsrat Jesper Ovesen auf die Agenda der geplanten außerordentlichen Hauptversammlung gesetzt werde, wie Sunrise am Dienstag in Zürich mitteilte. Man prüfe diesen Antrag und werde zu gegebener Zeit antworten.
Die außerordentliche Hauptversammlung ist laut früheren Angaben für diesen Herbst geplant. Wichtigster Tagesordnungspunkt soll die milliardenschwere Kapitalerhöhung sein, welche für die geplante Übernahme des Kabelnetzbetreibers UPC notwendig ist. Gegen diesen Deal formierte sich zuletzt Widerstand. Insbesondere hatte sich Sunrise-Großaktionär Freenet (Freenet Aktie)
Das Unternehmen erachtet die aktuellen Transaktionsbedingungen, insbesondere den vereinbarten Kaufpreis, die geplanten Synergien sowie die Transaktionsstruktur, als unausgewogen und nachteilig für alle Sunrise-Aktionäre, wie es zuletzt Mitte August hieß. Der Kaufpreis für UPC sollte laut Vereinbarung 6,3 Milliarden Schweizer Franken (rund 5,75 Mrd Euro) betragen.
Für den Sunrise-Verwaltungsrat sind die Bedenken aber weder gerechtfertigt noch im besten Interesse aller Aktionäre. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Zukauf - sofern die Generalversammlung zustimmt - per Ende November 2019 abgeschlossen werden kann.
Axxion ist bislang nicht als Großaktionär bei Sunrise in Erscheinung getreten. Laut Angaben auf der Internetseite verwaltet die Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg rund 150 Fonds mit einem Volumen von 9 Milliarden Euro./kro/mne/
/jha/
Kurzfristig positionieren in Freenet AG | ||
MB2NV1
| Ask: 0,69 | Hebel: 4,30 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.