Strommasten im gleißenden Sonnenlicht (Symbolbild).
Dienstag, 17.09.2019 10:23 von | Aufrufe: 1854

Strommarkt wird umgekrempelt: Eon darf Innogy unter Auflagen übernehmen

Strommasten im gleißenden Sonnenlicht (Symbolbild). pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Wettbewerbshüter haben den Stromdeal der deutschen Platzhirsche RWE und Eon unter Auflagen erlaubt. Er führe nicht zu weniger Auswahl und höheren Preisen, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. Damit können Eon und RWE den deutschen Strommarkt umkrempeln.

Die beiden Essener Konzerne wollen die RWE-Tochter Innogy zerschlagen und ihre Geschäftsfelder komplett neu aufteilen. Eon soll die Netze und das Endkundengeschäft von Innogy erhalten, RWE die erneuerbaren Energien von Innogy und Eon. Letzterer Part war von der EU-Kommission bereits genehmigt worden.

Die langjährigen Rivalen wollen sich nicht mehr in die Quere kommen. RWE wird zum Produzenten und Großhändler von Strom. Eon, künftig ohne eigene Kraftwerke, will sich auf den Transport und Verkauf von Strom, Gas und Energiedienstleistungen an Haushalte und Unternehmen konzentrieren. Neu ist auch: Beide Konzerne sind künftig geschäftlich eng miteinander verbunden. Denn RWE erhält im Zuge des Tauschgeschäfts eine Beteiligung von 16,7 Prozent an Eon und kann so von dessen Dividenden profitieren.

"Privat- und Geschäftskunden in Europa müssen Strom und Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen können. Wir können heute die Übernahme von Innogy durch Eon genehmigen, weil die Verpflichtungszusagen von Eon sicherstellen, dass der Zusammenschluss in den Ländern, in denen diese Unternehmen tätig sind, nicht zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen führen wird", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Zu den Auflagen gehört nun, dass Eon unter anderem 34 Ladestationen für Elektroautos an deutschen Autobahnen abgeben muss. Die Ladestationen sollen künftig von einem Drittanbieter betrieben werden. Zudem muss Eon die Verträge mit den meisten seiner Heizstromkunden in Deutschland abgeben.

RWE, wegen seiner Braunkohlekraftwerke in der Kritik, wird durch den Deal mit Eon zu einem führenden Anbieter von erneuerbaren Energien - bei der Windenergie auf See nach eigenen Angaben die Nummer zwei weltweit. Jedes Jahr will der Konzern künftig 1,5 Milliarden Euro in die erneuerbaren Energien investieren. In Deutschland wird der Anteil von RWE an der Ökostrom-Erzeugung aber vorerst nur gering ausfallen. Von den rund 100 Gigawatt erneuerbarer Energien in Deutschland verfügt RWE nach Angaben von Vorstandschef Rolf Martin Schmitz nur über ein Gigawatt.

Für Innogy, erst vor drei Jahren von der Konzernmutter RWE an die Börse gebracht, bedeutet die Entscheidung aus Brüssel das Aus. Der Großteil der mehr als 40 000 Mitarbeiter wird zu Eon wechseln. Dabei sollen bis zu 5000 Stellen aus beiden Unternehmen ohne betriebsbedingte Kündigungen abgebaut werden. Darüber hatte Eon-Chef Johannes Teyssen mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung getroffen. Das neue Unternehmen wird den Namen Eon behalten./asa/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in RWE AG
TT2P64
Ask: 2,71
Hebel: 20,55
mit starkem Hebel
Zum Produkt
TT188N
Ask: 0,62
Hebel: 6,45
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: TT2P64,TT188N,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,465
+0,12%
E.ON SE Chart
-  
0,00%
Innogy Chart
32,42
+1,66%
RWE AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
02:00 - PR Newswire