KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Streit unter Wohnungseigentümern wegen der gemeinsamen Gebäudeversicherung landet am Freitag (9.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH). In der Kölner Anlage gab es wegen mangelhafter Rohre schon öfter Wasserschäden in den Wohnungen. Die Selbstbeteiligung ist inzwischen hoch: Die Versicherung erstattet bei einem Schaden nur noch ungefähr 25 Prozent. Bisher legt die Hausverwaltung den Rest der Kosten auf alle Eigentümer um. Die einzigen Gewerbetreibenden in der Anlage wollen das nicht mehr länger mitmachen. Mit ihrer Klage wollen sie erreichen, dass jeweils nur noch der Eigentümer den Selbstbehalt tragen muss, bei dem der Schaden aufgetreten ist. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Haus beschädigt oder ganz zerstört wird. Abgesichert sind üblicherweise nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch durch Feuer und durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Für Elementarschäden zum Beispiel durch Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsche muss oft eine Zusatz-Police abgeschlossen werden. (Az. V ZR 69/21)/sem/DP/stw
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