Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 07.04.2022 05:50 von | Aufrufe: 1016

Streit um Ansprüche am Erfolg des Porsche 911 - BGH spricht Urteil

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) in einem Streit über Ansprüche am Erfolg des Porsche 911 zwischen dem Stuttgarter Autobauer und den Erben eines ehemaligen Chef-Konstrukteurs. Es geht um die Frage, ob Nachfahren von Erwin Komenda daran beteiligt werden und ob dies auch für Fahrzeuge gilt, die Jahrzehnte nach Komendas Tod verkauft wurden. In den Vorinstanzen war die Familie gescheitert. (Az.: I ZR 222/20)

Die Karlsruher Richter müssen komplexe Fragen des Urheberrechts klären. Denn Komenda gilt zwar als Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie für das Vorgängermodell Porsche 356. Doch diese habe für die Baureihe aus den 2010er Jahren des Nachfolgemodells 911 allenfalls als Anregung gedient, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Komendas Tochter Ingrid Steineck scheiterte in dem Verfahren. Sie fordert maximal fünf Millionen Euro und hat Revision eingelegt./kre/DP/stw


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