Stimmrechtsanteile: KUKA Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Freitag, 26.02.2016 15:35 von DGAP - Aufrufe: 243

KUKA Aktiengesellschaft 26.02.2016 15:30 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Unverbindliche Übersetzung ins Deutsche Am 26. Februar 2016 hat uns die MECCA International (BVI) Limited gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: 'Am 3. Februar 2016 hat Ihnen die Midea Group Co., Ltd. (PRC) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im eigenen Namen sowie namens der Midea International Company Limited (Hong Kong) und der MECCA International (BVI) Limited mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MECCA lnternational (BVI) Limited an der KUKA Aktiengesellschaft, welcher der Midea Group Co., Ltd. (PRC) und der Midea International Company Limited (Hong Kong) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wird, am 1. Februar 2016 die Schwelle von 10% überschritten und an diesem Tag 10,22% betragen hat (dies entspricht 3.935.553 Stimmrechten). Midea Group Co., Ltd. (PRC) ist ein nicht staatseigenes, börsennotiertes Unternehmen. Vor diesem Hintergrund teilt Ihnen die MECCA International (BVI) Limited gemäß § 27a Abs. 1WpHG folgendes mit: 1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG): 1.1 Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 1.2 In Abhängigkeit von der Entwicklung des Marktes und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft beabsichtigt die MECCA International (BVI) Limited innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der KUKA Aktiengesellschaft zu erwerben. 1.3 Die MECCA International (BVI) Limited beabsichtigt nicht, Einfluss auf die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der KUKA Aktiengesellschaft zu nehmen, der über die Ausübung der Stimmrechte im Rahmen der turnusmäßigen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung hinausgeht. 1.4 Die MECCA International (BVI) Limited strebt keine Änderung der Kapitalstruktur der KUKA Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Die MECCA International (BVI) Limited hat sowohl Eigen- als auch Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte der KUKA Aktiengesellschaft aufgewendet.' 26.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft Postfach 43 12 69 86072 Augsburg Deutschland Internet: www.kuka.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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