Bei Staramba soll also am 18. September in Berlin die diesjährige ordentliche Hauptversammlung stattfinden. Neben einer Namensänderung (der Vorschlag lautet „NeXR Technologies SE“) steht unter anderem eine Änderung in der Satzung auf der Tagesordnung. Um was es da geht: So lautet der Tagesordnungspunkt (= TOP) 6, Zitat: „Änderung von § 2 Abs.2 Satz2 der Satzung“. Staramba erläutert, um was es da ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!