Standard Industries: Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Standard Industries für Braas Monier

Freitag, 14.10.2016 08:05 von DGAP - Aufrufe: 272

DGAP-News: Marsella Holdings S.à r.l. / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Standard Industries: Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Standard Industries für Braas Monier 14.10.2016 / 08:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DARSTELLEN WÜRDE. Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Standard Industries für Braas Monier - Annahmefrist läuft vom 14. Oktober bis 23. Dezember 2016 - Keine Mindestannahmeschwelle New York/Frankfurt, 14. Oktober 2016 - Standard Industries Inc., ein weltweit führender Anbieter von Dachbaustoffen und Dachabdichtungslösungen, hat heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der Braas Monier Group S.A. (ISIN LU1075065190) veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet und ist erhältlich unter: http://www.standardindustriesoffer.com. Aktionäre von Braas Monier können im Rahmen des Angebots von Standard Industries ab heute, 14. Oktober 2016, ihre Aktien andienen. Die Annahme ist gegenüber der depotführenden Bank schriftlich zu erklären. Standard Industries hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle zu fungieren. Die Annahmefrist wird am 23. Dezember 2016 um 24 Uhr (Mitternacht) (MEZ) enden. Das Angebot ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle gebunden. Die Aktionäre von Braas Monier erhalten 25,00 EUR in bar pro Aktie. Der Preis entspricht einer Prämie von 15 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs vom 13. September 2016. Das Angebot bewertet Braas Monier mit etwa 1,9 Mrd. EUR, einschließlich Nettoverschuldung. Es ist vollständig durch liquide Mittel gedeckt, die das Barangebot zu 100 Prozent gewährleisten. "Wir freuen uns, mit Standard Industries und Braas Monier zwei Unternehmen zusammenzuführen, die sich ideal ergänzen. Das zusammengeschlossene Unternehmen wird auf europäischer Ebene ein breites Angebot im Bereich Dachbaustoffe und Dachabdichtungsprodukte anbieten und verfügt zudem über ein erstklassiges Vertriebs- und Servicenetz", sagte David J. Millstone, Co-CEO von Standard Industries. "Es geht bei diesem Zusammenschluss um Stabilität und Wachstum. Gleichzeitig bietet er Braas Monier eine verbesserte Möglichkeit zur Diversifikation", sagte David J. Millstone, Co-CEO von Standard Industries. "Das zusammengeschlossene Unternehmen wird Steildach- und Flachdachsysteme anbieten. Wir sind davon überzeugt, dass diese Kombination uns hilft, uns besser zu positionieren, um auf veränderte Kundenwünsche im heutigen und künftigen Marktumfeld besser reagieren zu können." Das Übernahmeangebot unterliegt den üblichen Angebotsbedingungen, wie beispielsweise einer kartellrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission und anderen Jurisdiktionen. Die vollständigen Bedingungen des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde. Das Angebot wird nach Erteilung der kartellrechtlichen Freigaben vollzogen werden. Nach deutschem Recht ist der Vorstand von Braas Monier verpflichtet, eine begründete Stellungnahme abzugeben, mit der das Übernahmeangebot für die Aktionäre von Braas Monier bewertet wird. Die Angebotsunterlage ist auch als Ausdruck kostenlos bei der Abwicklungsstelle für das Angebot, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhältlich (Anfragen dazu bitte per Fax an +49 69 910 38794 oder per E-Mail an dct.tender- offers@db.com). Über Standard Industries Standard Industries ist eine global agierende, diversifizierte Holdinggesellschaft im Privatbesitz mit Beteiligungen in den Bereichen Baustoffe und Zuschlagstoffe sowie zugehörigen Investmentgeschäften, die in börsennotierte Unternehmen und Immobilien investieren. Standard Industries wurde 1886 gegründet und beschäftigt mehr als 7.500 Mitarbeiter in über 80 Ländern. Tochtergesellschaften sind: GAF, ein führender Hersteller von Dachbaustoffen in Nordamerika; Icopal, ein führendes europäisches Unternehmen im Bereich Dachbaustoffe für Gewerbeimmobilien; SGI, ein führender Zuschlagstoffehersteller und Bergbaukonzern, der die nordamerikanische Bauindustrie mit Spezialprodukten versorgt; und Siplast, ein Anbieter hochwertiger modifizierter Bitumenmembranen und flüssig aufgebrachter Dachabdichtungen. Media Contact: Europäische Medien: Claudia Kosser Hering Schuppener Consulting Tel.: +49.69.9218 7458 ckosser@heringschuppener.com US-Medien: Melisa Tezanos Kal Goldberg Head of Communications Finsbury Standard Industries, Inc. Tel.: +1.646.805.2005 Mobil: +1.917.225.5786 Kal.Goldberg@finsbury.com MTezanos@standardindustries.com Wichtige Information: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Braas Monier dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Braas Monier wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und, sofern und soweit diese anwendbar sind, des Großherzogtums Luxemburg und der anwendbaren Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschlands, des Großherzogtums Luxemburg und der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Braas Monier können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschlands, des Großherzogtums Luxemburgs und der Vereinigten Staaten von Amerika, sofern und soweit diese anwendbar sind, geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Standard Industries behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Standard Industries und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Standard Industries und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Standard Industries oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Standard Industries und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
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