Die Beleuchtung eines Amaturenbretts. (Symbolfoto)
Dienstag, 13.04.2021 14:42 von | Aufrufe: 1032

SPAC-Rekord: Uber-Rivale Grab will an die US-Börse

Die Beleuchtung eines Amaturenbretts. (Symbolfoto) © Peshkova / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

NEW YORK/SINGAPUR (dpa-AFX) - Der in Südostasien starke Fahrdienstvermittler Grab peilt einen Börsengang in New York an. Das Unternehmen aus Singapur will über die Fusion mit einer sogenannten Special Purpose Acquisition Company - kurz SPAC - auf kurzem Wege durch die Hintertür an die Nasdaq, wie es am Dienstag mitteilte. Grab wird bei dem Deal mit dem Tech-Investor Altimeter, der dem Konzern über vier Milliarden US-Dollar an frischen Mitteln erlösen soll, nach eigenen Angaben mit 39,6 Milliarden Dollar (Dollarkurs) (33,3 Mrd Euro) bewertet und strebt damit den bislang größten SPAC-Börsengang überhaupt an.

Grab wurde 2012 gegründet und ist in 428 Städten und acht Ländern weltweit vertreten. Ähnlich wie der US-Rivale Uber bietet das Unternehmen neben Fahrdiensten inzwischen eine ganze Reihe von Services über seine App an, dazu zählen Lieferdienste, aber auch Finanzdienstleistungen.

SPACs - häufig als Blankoscheck-Firmen bezeichnet - sind zunächst nur leere Unternehmenshüllen, die Aktien als Platzhalter listen, um später durch Fusionen Firmen an die Börse zu holen. In den USA boomen SPACs wie nie zuvor, Experten warnen jedoch vor einer Blase und Aufseher werden immer argwöhnischer./hbr/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Uber Technologies Inc. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News