Eine Stadtfähre im Hafen von Kiel.
Freitag, 28.01.2022 15:58 von | Aufrufe: 659

Schleswig-Holstein und Hamburg müssen sich auf Sturmflut einstellen

Eine Stadtfähre im Hafen von Kiel. pixabay.com

HAMBURG (dpa-AFX) - An der schleswig-holsteinischen Nordseeküste und der Elbe kann es nach der Vorhersage des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in der Nacht zu Sonntag eine Sturmflut geben. Am stärksten soll sich das nach der Prognose von Freitag in Hamburg bemerkbar machen. Dort wird nach Mitternacht ein Stand von etwa 2,2 Meter über dem normalen Hochwasser erwartet. Tiefliegende Bereiche wie der Altonaer Fischmarkt würden dann teilweise von Wasser überspült. In Dagebüll wird möglicherweise knapp die Sturmflutmarke von 1,5 Meter über dem normalen Hochwasser erreicht.

Für die Ostseeküste erwartet das BSH am Freitagabend höhere Wasserstände. In der Lübecker Bucht sollen es etwa 100 Zentimeter sein, in der Kieler Bucht 110 Zentimeter./moe/DP/ngu


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Allianz SE
ME4X6L
Ask: 2,31
Hebel: 21,96
mit starkem Hebel
Zum Produkt
ME5UWN
Ask: 7,27
Hebel: 4,10
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME4X6L,ME5UWN,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

265,50
+1,07%
Allianz SE Chart
230,40
+1,19%
Hannover Rück SE Chart
413,50
-2,29%
Munich Re AG Chart
99,50 CHF
0,00%
Swiss Re Chart
71,30
+2,22%
Talanx AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Allianz SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News