Schlagabtausch der Anwälte im VW-Prozess

Montag, 17.09.2018 19:13 von Handelsblatt - Aufrufe: 326

Im milliardenschweren Musterverfahren zum VW-Abgasskandal haben sich die Parteien ein Wortduell geliefert. Der Vorsitzende Richter ließ die Streithähne gewähren.

Am dritten Verhandlungstag im sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen (VW Aktie) in Braunschweig sind erstmals die Emotionen hochgekocht. Als Anlegeranwalt Andreas Tilp meinte, dass Volkswagen „sein kriminelles Verhalten“ im Rahmen der Dieselgate-Affäre lange Zeit „verniedlicht“ habe, platzte seinem Gegenpart der Kragen.

„Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung“, rief Markus Pfüller von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz. Und darauf habe ein Unternehmen, das 650.000 Mitarbeiter weltweit beschäftige, auch ein Anrecht.

„Es ist unstreitig, dass Volkswagen in den USA kriminelles Vergehen zugegeben hat“, konterte Tilp ungerührt. Der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht Braunschweig, Christian Jäde, ließ die Streithähne gewähren, um dann wieder zum Kern zurückzukehren.

Im Kapitalanleger-Musterverfahren geht es darum zu klären, ob Volkswagen in der Dieselaffäre seine Anleger zu spät über Manipulationen und hohe Strafzahlungen informiert habe. Als Musterklägerin tritt Deka Investment auf, die Schadensersatz geltend macht. Dafür sieht Volkswagen keinen Anlass.

Der Konzern ist davon überzeugt, seine Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären und dem Kapitalmarkt erfüllt zu haben. Dem Kapitalanleger-Musterverfahren liegen rund 1650 Schadensersatzprozesse mit mehr als 3500 Beteiligten vor dem Landgericht Braunschweig zugrunde. Der Gesamtstreitwert liegt bei fast vier Milliarden Euro, bundesweit liegt die Summe bei rund neun Milliarden Euro. Das Kapitalanleger-Musterverfahren endet mit einem Musterbescheid, gegen den die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist.

Auch am dritten Verhandlungstag war das Gericht noch dabei, sich durch die 193 sogenannten Feststellungsziele zu kämpfen. Diese kreisen um rechtliche Fragen, die einen möglichen Schadensersatzanspruch der Kapitalanleger auslösen. Noch ist die Frage nicht geklärt, wer was bei Volkswagen wusste und wann das Unternehmen erstmals mittels einer Ad-hoc-Mitteilung den Kapitalmarkt hätte informieren müssen.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

120,10
+1,09%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
VM82QY
Ask: 0,62
Hebel: 18,85
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VU5DHB
Ask: 2,51
Hebel: 4,87
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM82QY,VU5DHB,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.