Der Plenarsaal im deutschen Bundestag.
Mittwoch, 27.03.2019 17:19 von | Aufrufe: 265

ROUNDUP/Urheberrechtsreform: Bundesregierung 'steht zu Kompromiss'

Der Plenarsaal im deutschen Bundestag. ©pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will trotz Bedenken von Gegnern der Reform des europäischen Urheberrechts auch im letzten Schritt zustimmen. "Die Bundesregierung steht zu dem ausgehandelten Kompromiss", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. An dieser Haltung habe sich nichts geändert. Man nehme "mit Respekt zur Kenntnis", dass das Europäische Parlament die Reform bereits gebilligt habe.

Nach der Zustimmung des Europaparlaments zur Reform des Urheberrechts sind nun die EU-Staaten erneut am Zug. Sie müssen dem Kompromiss noch einmal zustimmen. Dies hatten sie - auch mit einem deutschen Ja - im Februar schon einmal getan. Als möglicher Termin für das neue Votum gilt inzwischen der der 15. April. Falls die EU-Staaten erneut zustimmen, hätten sie rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im finalen Gesetz Artikel 17 heißen wird, war zuletzt vor allem in Deutschland immer größer geworden. Kritiker wenden ein, dass Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Dies sei nur durch sogenannte Uploadfilter möglich, die mehr als nötig sperren würden.

Seibert betonte, die Regelungen seien "technologieneutral" formuliert und jede Lösung, die solche Filter vermeide, sei gut. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte hingegen, dass es nach aktuellem technologischem Stand wohl auf eine "algorithmusbasierte Maßnahme" - also Filter - hinausliefe.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Sitte, forderte: "Auch die Bundesregierung darf sich nicht weiter aus der Verantwortung stehlen. Bei der Abstimmung im Rat wird sie eine letzte Gelegenheit haben, den Bruch des Koalitionsvertrags zu korrigieren." Andernfalls müsse die Regierung endlich erklären, wie sie die neuen Vorgaben in Deutschland umsetzen wolle.

Der SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken rief die Bundesregierung dazu auf, dem Vorhaben nicht erneut zuzustimmen. "Katarina Barley (SPD) als Justizministerin und die Bundeskanzlerin sollten ihre Zustimmung zu der Urheberrechtsreform nun überdenken", sagte Wölken der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Durch ein deutsches Nein wäre die nötige Mehrheit unter den EU-Staaten unwahrscheinlich.

Barley hatte am Dienstag das Votum bedauert, aber nicht erkennen lassen, dass sie ihre vorherige Zustimmung zurückzieht. In der ARD verwies die SPD-Politikerin auf die zweijährige Umsetzungsfrist und betonte, alle Beteiligten müssten nun schauen, die Richtlinie so "userfreundlich" wie möglich umzusetzen, um eine größtmögliche Freiheit im Netz zu erhalten. Union und SPD wollen dabei auf sogenannte Upload-Filter verzichten./wim/hrz/bcf/shy/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Alphabet C
VM4U03
Ask: 4,01
Hebel: 20,97
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VU40QZ
Ask: 6,39
Hebel: 4,10
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM4U03,VU40QZ,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

172,79 $
+9,40%
Alphabet C Chart
-  
0,00%
Axel Springer Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Axel Springer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.