Die Obst- und Gemüseabteilung eines Supermarktes (Symbolbild).
Sonntag, 28.06.2020 12:35 von | Aufrufe: 538

ROUNDUP: Skepsis bei großen Änderungen am Mindesthaltbarkeitsdatum

Die Obst- und Gemüseabteilung eines Supermarktes (Symbolbild). © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

BERLIN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Kampf gegen unnötiges Wegwerfen von Lebensmitteln sind Handel und Verbraucherschützer skeptisch bei grundlegenden Änderungen am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Es solle da erhalten bleiben, wo es "zur Beurteilung der spezifischen Eigenschaften eine große Entscheidungshilfe ist" - also vor allem bei frischen, kühlpflichtigen Produkten, betonte der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels in einer Stellungnahme für den Bundestag. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das MHD einen hohen Bekanntheitsgrad und bietet wichtige Orientierung. "Eine neue Kennzeichnung zur Haltbarkeit lehnen wir ab." Untersucht werden solle aber, welche Verbrauchergruppen besonderen Informationsbedarf haben.

Über Änderungen beim Mindesthaltbarkeitsdatum wird seit längerem diskutiert. Denn viele Verbraucher werfen "abgelaufene" Produkte weg, obwohl sie noch länger genießbar sind. Darum geht es auch in einer Anhörung im Bundestags-Ernährungsausschuss an diesem Montag. Um Lebensmittelverschwendung zu stoppen, fordern die Grünen unter anderem die Abschaffung des MHD für langlebige Produkte wie Nudeln oder Reis auf EU-Ebene. Eine stärkere Standardisierung des MHD könne zudem eine bessere Annäherung an den tatsächlichen Verderb erreichen.

Der Handelsverband erklärte, bei sehr lange haltbaren Lebensmitteln könne es sinnvoll sein, auf die MHD-Angabe zu verzichten. Eine solche Befreiung wäre aber für jedes infrage kommende Produkt einzeln zu prüfen. "Die Lebensmittelsicherheit darf nicht gefährdet werden." Die Supermärkte informierten immer wieder auf vielen Kanälen über das MHD und gäben Tipps. Denn durch ein "planvolleres Einkaufen" nach dem jeweiligen Bedarf und eine sachgerechte Lagerung und Verarbeitung könnten die wichtigsten Wegwerf-Ursachen vermieden werden.

Die Verbraucherzentrale NRW ist offen für eine MHD-Abschaffung bei Salz oder Zucker. Das wäre bei anderen Produkten aber kritisch: So seien Nudeln nicht gleich Nudeln. Es gebe sie frisch und getrocknet, mit und ohne Ei - bei durchaus unterschiedlicher Haltbarkeit. Etwa bei Kaffee, Tee, Hartkäse und Gewürzen könne außerdem nach gewisser Lagerzeit ein Qualitätsverlust auftreten. Bevor das MHD für bestimmte Lebensmittel abgeschafft würde, seien daher genaue Untersuchungen zur tatsächlichen Haltbarkeit nötig. Ansonsten hätten Verbraucher keinen Anhaltspunkt mehr, wie alt ein Lebensmittel eigentlich ist.

Gegen unnötiges Wegwerfen helfen könnten einmal auch "intelligente" Verpackungen. So könnten Joghurtbecher elektronische Chips oder "Thermo-Zeit-Label" bekommen - die könnten von Grün bis Rot anzeigen, wie es um die Haltbarkeit stehe, erläuterte die Verbraucherzentrale NRW. Herstellung und organisatorischer Aufwand verursachten aber Kosten, die am Ende auf den Lebensmittelpreisen landen könnten. Zudem könnten große Mengen nicht recycelbarer Chips entstehen. Daher müssten neue Technologien unabhängig bewertet werden. Der Handel begrüßt die Entwicklung neuer Möglichkeiten. Zur Marktreife gehöre aber auch, dass eingesetzte Aktivstoffe und Indikatoren sicher seien.

Um Lebensmittelverschwendung einzudämmen, sieht eine Strategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) mehr Informationen, Forschungsförderung und eine Reihe von Maßnahmen auf freiwilliger Basis vor. Dazu gehören vereinbarte Ziele für die verschiedenen Bereiche wie Gastronomie und Handel. Ziel der Bundesregierung ist, Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren. Nach neuen Daten für 2015 landen knapp zwölf Millionen Tonnen pro Jahr auf dem Müll - auf Privathaushalte entfällt demnach gut die Hälfte der Gesamtmenge.

Die Grünen dringen auch auf eine Pflicht für Supermärkte ab einer bestimmten Größe, Lebensmittel an soziale Einrichtungen abzugeben - nach dem Vorbild Frankreichs. Klöckner lehnt das ab und argumentiert, auch ohne ein Anti-Wegwerf-Gesetz laufe das hierzulande schon besser./sam/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Nestlé SA
HS0A8B
Ask: 1,47
Hebel: 5
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS0A8B,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

58,52
+0,24%
Danone SA Realtime-Chart
92,06 CHF
-0,69%
Nestlé SA Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Nestlé SA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News