Bundeswehrsoldaten in Afghanistan.
Dienstag, 25.04.2017 13:11 von | Aufrufe: 162

ROUNDUP: Rechnungshof kritisiert Gesundheitskurse bei der Bundeswehr

Bundeswehrsoldaten in Afghanistan. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Schwimmen, Laufen und Stressprävention während der Dienstzeit: Der Bundesrechnungshof hat Gesundheitskurse bei der von Personalmangel geplagten Bundeswehr kritisiert. Die Truppe nehme durch ihr Gesundheitsprogramm einen Arbeitszeitausfall in Höhe von mehreren tausend Stellen hin, bemängelte die Kontrollbehörde in einem aktuellen Bericht an den Bundestag. Die "Berliner Morgenpost" und weitere Medien hatten zuerst darüber berichtet.

Seit 2016 können dem Rechnungshofbericht zufolge alle Beschäftigten der Bundeswehr während der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilnehmen. Die Kurse finden zusätzlich zum Dienstsport statt. Von der Vorbereitung auf den Stadtmarathon über Krafttraining bis zum Schwimmen im Freibad werde dem Zeitungsbericht zufolge vieles angeboten.

Das Verteidigungsministerium hat laut Rechnungshof aber gar keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit damit verloren geht, welche Kosten damit verbunden sind und wie der Arbeitszeitausfall ausgeglichen werden kann. Nähme nur jeder fünfte Beschäftigte das Angebot in Anspruch, fielen nach Angaben der Prüfer für deren Aufgaben 3300 Vollzeitstellen weg. Das Ministerium sollte prüfen, ob es seine Ziele zur Gesundheitsförderung wirtschaftlich vorteilhafter erreichen kann.

Das Ministerium wies die Kritik zurück. "Wir sparen nicht an der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unserer Soldatinnen und Soldaten", teilte eine Sprecherin mit. Das Angebot führe zu einer höheren Leistungsfähigkeit, einer Verringerung von Fehlzeiten und einer höheren Motivation. Die Bundeswehr übernehme als moderner Arbeitgeber Verantwortung für ihre Mitarbeiter. "Wir unterstützen sie dabei, über alle Phasen ihres Arbeitslebens hinweg, gesund und arbeitsfähig zu bleiben." Das Betriebliche Gesundheitsmanagement sei wichtig für die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Bundeswehr./poi/DP/tos


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