Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 14.11.2018 14:49 von | Aufrufe: 337

ROUNDUP: Münchner Landgericht macht Tempo in Lkw-Kartellverfahren

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Münchner Landgericht schlägt in den bundesweit geführten Lkw-Kartellverfahren einen neuen Weg ein. Auf dem Tisch der Münchner Richter stapeln sich mehr als 80 Klagen von Spediteuren, die Schadenersatz für 180 000 möglicherweise überteuert verkaufte Lastwagen fordern. Deshalb hat die Kammer schon bei ihrem ersten Prozess am Mittwoch nicht nur über grundsätzliche Ansprüche, sondern sofort schon über die konkreten Geldforderungen verhandelt.

Die Lastwagenhersteller Daimler (Daimler Aktie) , Volvo/Renault, DAF, Scania , MAN und Iveco hatten laut EU-Kommission zwischen 1997 und 2011 Informationen über Technik und Preise ausgetauscht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werteten das als verbotenes Kartell und verhängten Geldbußen über 3,7 Milliarden Euro.

Von Stuttgart bis Hannover klagten darauf Spediteure. Die größte Klage hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in München eingereicht, für 3200 Speditions- und Transportunternehmen mit 85 000 Lastwagen - deshalb verfolgten viele Anwälte aus anderen Verfahren das Vorgehen der Münchner Kammer in ihrem ersten Fall vor Ort.

Andere Landgerichte hatten im ersten Schritt lediglich darüber verhandelt, ob Spediteure von Lkw-Herstellern wegen Preisabsprachen grundsätzlich Schadenersatz beanspruchen können. Aber welche Schäden überhaupt entstanden sind, wollen sie erst später in weiteren Prozessen klären.

Das Münchner Gericht dagegen ging sofort den Kern des Streits an. Im ersten der gut 80 anhängigen Verfahren bezifferten drei Kläger ihren Schaden beim Kauf von 544 Lastwagen auf Wunsch des Gerichts bereits konkret: auf 4,5 Millionen Euro. Die beklagten Lkw-Hersteller MAN und Iveco wiesen diese Forderungen zurück.

Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz zählte eine ganze Liste offener Fragen auf. Die Kläger müssten konkret nachweisen, dass ein für 110 000 Euro gekaufter Lastwagen nur 100 000 Euro gekostet hätte, wenn die Hersteller Preislisten nicht ausgetauscht hätten. Da reiche keine Forderung "ins Blaue".

Bei vielen Lastwagen seien die Aufbauten fast so teuer wie die Lastwagen selbst, aber es lägen nur Gesamtpreise vor. Lastwagen seien auch von freien Händlern verkauft, Rabatte ausgehandelt worden, andere seien geleast - wie wird da der Schaden berechnet? Wenn Spediteure neue Lastwagen teurer bezahlten, könnten sie sie auch gebraucht teurer wieder verkaufen, was ihren Schaden reduziere. Einzelne Forderungen könnten verjährt sein.

Bis zum 27. Februar sollen die Kläger - eine Spedition und deren Tochterfirma in Berlin sowie der Münchner Rechtsanwalt Peter Gauweiler - und die verklagten Lkw-Bauer zu den Fragen Stellung nehmen. Denkbar, aber aufwendig und teuer seien auch Sachverständigen-Gutachten, etwa von einem Marktforscher über Preisentwicklungen./rol/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Mercedes-Benz Group AG
VD0US1
Ask: 0,46
Hebel: 18,76
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VM9DQL
Ask: 1,41
Hebel: 5,50
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VD0US1,VM9DQL,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

-  
0,00%
MAN St Chart
74,36
+1,56%
Mercedes-Benz Group AG Chart
-  
0,00%
Scania B Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Mercedes-Benz Group Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.