Feinstaub kann sich auf die Gesundheit auswirken.
Mittwoch, 20.12.2017 15:39 von | Aufrufe: 260

ROUNDUP: Land muss Verkehr an Schmutzkreuzung reduzieren - Kommen Fahrverbote?

Feinstaub kann sich auf die Gesundheit auswirken. pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Nach einer erneuten Schlappe für das Land im Rechtsstreit um Stuttgarts miese Luft könnte es nun doch zu punktuellen Fahrverboten in der Autostadt kommen. Um die Schadstoffe an Deutschlands schmutzigster Straßenkreuzung zu reduzieren, muss der Verkehr dort an Tagen mit hoher Belastung zur Not mit Fahrverboten reduziert werden, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch entschied. Bleibt das Land wie angekündigt bis Ende April 2018 untätig, droht ein sogenanntes Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro. Das Land kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen (Az.: 13 K 14557/17).

Im April vor zwei Jahren hatte das Land zwei Anwohnern des Neckartors in einem Vergleich versprochen, den Verkehr dort an Tagen mit extrem hoher Schadstoffbelastung um 20 Prozent zu reduzieren, sollten die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide 2017 immer noch gerissen werden. Das ist zwar der Fall, das Land blieb aber dennoch untätig. Das Argument: Jede Verkehrsreduzierung am Neckartor führe zu höherer Belastung anderorts, was laut Luftreinhalterecht verboten sei.

Richter Wolfgang Kern kennt das Verbot. "Dies führt aber nicht dazu, dass das Land am Neckartor untätig bleiben darf", heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Auch auf möglichen Ausweichrouten seien die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten. "Deshalb ist das Land gesetzlich verpflichtet, auch dort entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung zu ergreifen."

Das im Vergleich zugesagte Verkehrsverbot sei in der Umweltzone Stuttgart rechtlich zulässig, betonte das Gericht. Auch eine entsprechende Beschilderung sei "in rechtlich zulässiger Weise umsetzbar". Die vom Land zuletzt noch vorgebrachte nahezu unmögliche Kontrollierbarkeit der Fahrverbote sei kein Argument, entschied das Gericht. Zumindest stichprobenartige Kontrolle seien möglich, wie auch bei anderen Regelungen durch Verkehrszeichen üblich.

Wiederholt hat das Verwaltungsgericht mit seinen Entscheidungen den Gesundheitsschutz der Bürger vor die Interessen der Autofahrer gestellt. Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe hatte es im Juli geurteilt, dass die vom Land für Stuttgart vorgesehenen Maßnahmen nicht reichten, um die verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Einzig Fahrverbote etwa für ältere Diesel seien geeignet, die zumindest für den Stuttgarter Talkessel erlassen werden müssten.

Die grün-schwarze Landesregierung ging gegen dieses Urteil vor, legte eine sogenannte Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) begründete die Sprungrevision mit schwierigen Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten, die höchstrichterlich geklärt werden müssten. Mit einer Entscheidung in Leipzig ist aber nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Der Umweltverband BUND hält die Entscheidung für die Anwohner des Neckartors vom Mittwoch für "wegweisend", wie Landeschefin Brigitte Dahlbender sagte. "Auch das Neckartor ist nicht länger ein rechtsfreier Raum, in dem der Verkehr fortlaufend gegen das Umweltrecht verstoßen darf." Fahrverbote in der Umweltzone für besonders dreckige Dieselfahrzeuge seien unvermeidlich. Als Sofortmaßnahmen fordert der BUND die Umwidmung einer Autofahrspur am Neckartor für eine geplante Schnellbuslinie, ein Tempolimit und sogenannte Pförnterampeln auf den Zufahrtsstraßen nach Stuttgart.

Die SPD-Fraktion sprach von einem Eigentor des Landes. "Es zeugt von einem Akt politischer Dummheit und Verantwortungslosigkeit, wenn man in einem Vergleich Dinge verspricht, die man weder tatsächlich noch rechtlich erfüllen kann", sagte Fraktionschef Andreas Stoch. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger, sagte: "Für uns ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden, rechtmäßig sind."/rob/DP/mis


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