Ein Business-Meeting (Symbolbild).
Mittwoch, 21.02.2024 17:00 von | Aufrufe: 218

ROUNDUP/Kein Investor: DFL-Präsidium beendet Verhandlungen

Ein Business-Meeting (Symbolbild). © gilaxia / E+ / Getty Images

FRANKFURT (dpa-AFX) - Den geplanten Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga wird es nicht geben. Das Präsidium der Dachorganisation der 36 Profivereine hat am Mittwoch in Frankfurt am Main einstimmig beschlossen, die Verhandlungen zum Abschluss über den Milliarden-Deal nicht mehr fortzuführen. Dies teilte die DFL nach seiner außerordentlichen Sitzung mit. Der Entscheidung vorausgegangen waren wochenlange Proteste der Fans sowie zunehmende Forderungen aus den Vereinen nach einer Neuabstimmung.

"Eine erfolgreiche Fortführung des Prozesses scheint in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen nicht mehr möglich. Auch wenn es eine große Mehrheit für die unternehmerische Notwendigkeit der strategischen Partnerschaft gibt", erklärte der DFL-Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Joachim Watzke, der auch Geschäftsführer von Borussia Dortmund (Borussia Dortmund Aktie) ist, in der Mitteilung.

"Der deutsche Profifußball steht inmitten einer Zerreißprobe", stellte Watzke fest. "Die Tragfähigkeit eines erfolgreichen Vertragsabschlusses im Sinne der Finanzierung der 36 Clubs kann in Anbetracht der Umstände im Ligaverband mit seinen 36 Mitgliedsclubs nicht mehr sichergestellt werden." Auch etwaige weitere Abstimmungen würden keine Lösung des Problems bringen.

Die DFL wollte für eine prozentuale Beteiligung an den TV-Erlösen von einem Finanzinvestor eine Milliarde Euro kassieren. Einzig verbliebener Bewerber war das Unternehmen CVC, mit dem die DFL-Führung zuletzt Gespräche führte. Das US-Unternehmen Blackstone hatte sich zuvor aus den Verhandlungen zurückgezogen, davor war die Zahl der Bewerber sukzessive reduziert worden.

Bei der Abstimmung der 36 Proficlubs über den Deal war im Dezember des vergangenen Jahres die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nur knapp zustande gekommen. Aufgrund der umstrittenen Rolle von Hannover-Geschäftsführer Kind steht der Verdacht im Raum, dass bei dem Votum ein Verstoß gegen die 50+1-Regel vorgelegen haben könnte. Die Regel begrenzt den Einfluss externer Geldgeber bei Clubs der ersten und zweiten Liga.

Es dürfe nicht verkannt werden, dass es diesem Votum aufgrund der Vorgänge um Hannover 96 an breiter Akzeptanz fehle, stellte Watzke nun fest. "Darüber hinwegzugehen, darf vor dem Hintergrund des hohen Guts, das wir mit der 50+1-Regel in unseren Händen halten, nicht unser Ansatz sein. Das DFL-Präsidium steht einmütig zur 50+1-Regel." Jede erneute Abstimmung würde weitere rechtliche Fragen zur Bewertung des im Dezember getroffenen Beschlusses aufwerfen, fügte Watzke hinzu. "Dies zu vermeiden und zu einem geordneten Spielbetrieb zurückzukehren, muss das vorrangige Ziel der DFL sein."

Hannovers Vereinsführung hatte Kind angewiesen, gegen den Investoren-Einstieg zu stimmen. Das Abstimmungsergebnis und die öffentlichen Bekenntnisse von Antragsgegnern lassen jedoch darauf schließen, dass der 79-Jährige mit Ja gestimmt und dem DFL-Plan damit zur nötigen Mehrheit verholfen hat. Kind selbst äußert sich nicht zu seinem Votum./edo/se/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA
MB22E1
Ask: 0,46
Hebel: 19,37
mit starkem Hebel
Zum Produkt
ME24EM
Ask: 1,14
Hebel: 4,01
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MB22E1,ME24EM,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News