Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 07.02.2019 06:35 von | Aufrufe: 591

ROUNDUP: Kartellamt will Entscheidung in Facebook-Verfahren bekanntgeben

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt wird am Donnerstag (10.00 Uhr) bekanntgeben, ob es von Facebook (Facebook Aktie) verlangen will, das Sammeln von Daten in Deutschland einzuschränken. Die Wettbewerbshüter hatten geprüft, ob das Online-Netzwerk eine marktbeherrschende Stellung besitzt und diese bei der Sammlung von Nutzerdaten missbraucht.

In einer im Dezember 2017 veröffentlichen vorläufigen Einschätzung sah die deutsche Kartellbehörde ihren Verdacht bestätigt. Facebook bestreitet die Vorwürfe des Kartellamts. Man habe keine dominante Marktstellung, hatte das Unternehmen erklärt. Das Online-Netzwerk kann im Verfahren zu den Einschätzungen das Kartellamts Stellung nehmen. Möglich wäre auch, dass der Fall durch die Gerichtsinstanzen geht.

Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - zum Beispiel über den "Gefällt-mir"-Button des Online-Netzwerks auf anderen Webseiten. Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter in der vorläufigen Einschätzung war, dass man der Datenerhebung "als Gesamtpaket" zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.

Die anderswo gesammelten Daten verknüpfe Facebook dann mit Informationen über die Nutzer von der Plattform selbst und könne dadurch Nutzern und Werbekunden einen besseren Service bieten, betont das Bundeskartellamt.

Es sieht darin gleich mehrere Probleme. Zum einen könne sich der Nutzer der Zusammenführung der Daten nicht entziehen - weil er angesichts der Marktmacht wenig Alternativen zu Facebook habe. Deshalb betrachten die Wettbewerbshüter auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung als nicht wirksam.

Zum anderen werde Facebook so "für Werbekunden immer unverzichtbarer". Das könne dem Wettbewerb und den Werbekunden schaden, die auf einen "mächtigen Anbieter" träfen, hieß es bei der vorläufigen Einschätzung.

Eine entscheidende Frage in dem Verfahren wird sein, wie man den Markt für soziale Netzwerke überhaupt definiert - denn das ist nicht so eindeutig wie bei klassischen Industrien. Das Bundeskartellamt entschied sich für eine enge Auslegung und zählt Berufsnetzwerke wie Xing und Linkedin , sowie Chatdienste wie WhatsApp, aber auch Plattformen wie Snapchat , Twitter oder YouTube nicht dazu.

Bei Netzwerken, die von der Funktionsweise letztlich wie Facebook sind, waren in den vergangenen Jahren diverse Konkurrenten wie StudiVZ oder Google (Alphabet A Aktie) + nach und nach in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Aus Sicht von Facebook müssen aber die anderen sozialen Medien, die das Kartellamt außen vor lässt, mit in die Rechnung einbezogen werden.

Facebook hat in Deutschland den Angaben zufolge rund 30 Millionen mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, 23 Millionen greifen täglich auf den Dienst zu.


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Das Bundeskartellamt zählt zu den "Drittquellen" für die Daten auch zum Facebook-Konzern gehörende Dienste wie WhatsApp und Instagram. Daten, die bei der Nutzung von Facebooks Kern-Plattform selbst anfallen, sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.

Anfang des Jahres hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt Facebook mit Sanktionen gedroht. Wenn das soziale Netzwerk seine Praxis nicht ändere, müsse das Kartellamt das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer verbieten, sagte er der "Rheinischen Post"./hff/so/DP/zb

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