BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Flutkatastrophe im Juli lassen die Justizminister die vor vier Jahren verworfene Pflichtversicherung für Hausbesitzer erneut prüfen. Bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin beschloss die Ministerrunde am Donnerstag, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Prüfung wieder aufnehmen solle.
2017 waren "durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die Pflichtversicherung angeführt worden. Sie könnte der Absicherung von Elementarschäden wie Hochwasser dienen, wie sie durch den Klimawandel künftig häufiger erwartet werden.
Darüber hinaus soll die Gruppe prüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, Elementarschäden besser als bislang zu versichern. Im Frühjahr soll die Gruppe den Justizministern ihre Ergebnisse vorlegen.
Als Elementarschäden gelten im Versicherungswesen Schäden, die durch die Natur verursacht werden, also Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
Die Justizminister betonten, dass es neben der nachträglichen Kompensation von Schäden auch präventiver Instrumente bedürfe. Die Justizminister der Länder und des Bundes hatten sich am Donnerstag zu ihrer Herbstkonferenz in Berlin getroffen. Den Vorsitz hatte Nordrhein-Westfalen./fc/DP/mis
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