Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild)
Mittwoch, 10.11.2021 11:32 von | Aufrufe: 614

ROUNDUP: Gericht der EU bestätigt Milliarden-Strafe für Google

Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild) © BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google (Alphabet A Aktie) bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Das Gericht habe festgestellt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt hat. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Konkret wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe "seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat", sagte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen "rechtlich, faktisch und wirtschaftlich" falsch.

Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.

So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor./mjm/DP/mis


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