Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 29.07.2020 11:19 von | Aufrufe: 267

ROUNDUP/'FAZ': Kritik von Kommission an Kartellamt wegen DFL-Rechtevergabe

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

HAMBURG (dpa-AFX) - Die jüngste Vergabe der TV-Rechte an der Bundesliga und der 2. Bundesliga durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist von der Monopolkommission der Bundesregierung kritisiert worden. Dabei richtet sich die Kritik an die Haltung des Bundeskartellamts. Das geht aus dem Hauptgutachten des Gremiums hervor, aus dem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwoch) zitiert. Das Papier wird an diesem Mittwochmittag (13.00 Uhr) Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) übergeben.

Das Beratergremium der Bundesregierung bemängelt vor allem einen fehlenden Wettbewerb bei der Vergabe durch die DFL. Das Bundeskartellamt in Bonn hatte im März das Vergabeverfahren der DFL zu den Medienrechte für die Bundesliga-Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 genehmigt.

Die Bundesliga hatte ihre Ausschreibung im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit der Behörde abstimmen müssen. Die DFL verpflichtete sich dabei selbst unter anderem zu einem Alleinerwerbsverbot. Damit sollte verhindert werden, dass nur ein Anbieter die Rechte an den Spielen der 1. und 2. Bundesliga erwirbt.

Im Juni gab die Liga-Vereinigung die Verteilung der TV-Rechte für die vier Spielzeiten ab 2021 in der Bundesliga und der 2. Bundesliga bekannt. Demnach teilen sich der Pay-TV-Sender Sky und der kostenpflichtige Streamingdienst DAZN die Live-Übertragung der Spiele fast komplett auf. Neun Live-Spiele pro Saison werden auch im frei empfangbaren Fernsehen bei Sat.1 zu sehen sein. Die Bundesliga und die 2. Bundesliga kassieren für die nächste Periode insgesamt 4,4 Milliarden Euro an TV-Geldern.

Die Monopolkommission schlägt unter anderem vor, stärker die Zuschauer bei der Entscheidung einzubeziehen. "Die DFL ist bei der zentralen Rechtevermarktung ein Monopolist und verständlicherweise an hohen Einnahmen interessiert. Missbrauchen darf man ein Monopol aber nicht", sagte der Kommisions-Vorsitzende Achim Wambach der "FAZ". "Eine kartellrechtliche Anforderung ist deshalb, dass auch die Interessen der Verbraucher gewahrt werden."

Das Beratergremium der Bundesregierung sieht einen Nachteil für die Zuschauer, dass es keinen Wettbewerb zwischen Sky und DAZN um einzelne Live-Spiele gibt. Und auch die DFL und damit die Vereine würden profitieren, wenn die Trennung der Live-Rechte für die Spiele aufgehoben und so ein größerer Konkurrenzkampf der Medienunternehmen entstehen würde.

In dem Kommissions-Gutachten wird an die Wettbewerbshüter zudem appelliert, sich stärker für die Vermarktungsrechte der Olympia-Athleten einzusetzen. Zwar hat die Kartellbehörde gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) Lockerungen der individuellen Werbemöglichkeiten der Sportler bei Olympischen Spielen durchgesetzt. Doch diese gelten nur für deutsche Athleten. Das Bundeskartellamt sollte auch Sportler aus anderen Ländern - oder zumindest aus der EU - schützen, forderte die Kommission nach Angaben der "FAZ"./clu/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA
HS2WV1
Ask: 0,28
Hebel: 5,10
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS2WV1,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News