An der US-amerikanischen Börse notiert die PVH-Aktie (PVH-Aktie) gegenwärtig fester. Zuletzt zahlten Investoren für die Aktie 159,80 US-Dollar.
Ein Wertanstieg von 0,42 Prozent steht gegenwärtig für die PVH-Aktie zu Buche. Das Wertpapier verteuerte sich um 67 Cent. Der Preis für das Papier liegt derzeit bei 159,80 US-Dollar. Gegenüber dem S&P 500 (S&P 500) liegt der Anteilsschein von PVH damit im Hintertreffen. Der S&P 500 kommt derzeit nämlich auf 2.676 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,61 Prozent. Mit dem heutigen Kursgewinn kommt die Aktie von PVH ihrem bisherigen Allzeithoch näher. Dieses datiert vom 13. April 2018 und beträgt 163,58 US-Dollar. Bis zu diesem Kurs müsste die Aktie aktuell noch 2,37 Prozent zulegen.
PVH Corporation zählt zu den weltweit größten Bekleidungsunternehmen. Die Gesellschaft hält und vermarktet die Marken Calvin Klein und Tommy Hilfiger. Zugleich ist PVH der größte Hersteller von Shirts und Schals und vermarktet eine Vielzahl von Waren unter den Hausmarken Van Heusen, Calvin Klein, Tommy Hilfiger, IZOD, ARROW, Warner’s und Olga. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete PVH unter dem Strich einen Gewinn von 538 Mio. US-Dollar. Der Umsatz belief sich auf 8,44 Mrd. US-Dollar.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsenplätzen aus aller Welt. Nach welchen Papieren die Nutzerinnen und Nutzer zuletzt am häufigsten gesucht haben, zeigt die nachfolgende Tabelle.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Kurzfristig positionieren in S&P 500 | ||
HS4B2L
| Ask: 1,72 | Hebel: 19,91 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HS2UQ4
| Ask: 6,16 | Hebel: 7,11 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.