Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild)
Montag, 30.05.2022 05:50 von | Aufrufe: 2736

Prozess um Schadenersatz für Glyphosat-Honig geht weiter

Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild) © BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt an diesem Montag (11.00 Uhr) weiter über die Klage eines Imkers gegen ein Agrar-Unternehmen. Grund ist der Einsatz des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat - ein Unkrautbekämpfungsmittel. Der Imker fordert in dem Prozess Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig.

Im Frühjahr 2019 hatte der Imker seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und Honig mussten vernichtet werden - nach Aussage seines Anwalts 510 Kilogramm Honig. Es gehe um einen Schaden in Höhe von rund 14 500 Euro. Seinen Betrieb hatte der Imker nach eigenen Angaben aufgeben müssen.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben nach Angaben der Aurelia-Stiftung, die den Kläger unterstützt, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Die Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für die Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein./na/DP/he


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